Moin gents,
wenn es den Straftatbestand des "groben Unfugs" noch gäbe, würde nunmehr Euch ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ereilen. Die Sprache Goethes derart zu verunstalten, grenzt schon an einer Rechtschreibreform.
Im übrigen ist das Oberlandesgericht bereits die dritte Instanz. D.h. das Amtsgericht und das Landgericht haben bereits entschieden. Es bleibt der Gang nach Karlsruhe, nach Straßbourg und abschließend vor die UN-Menschenrechtskommission... wegen einer Tankfahrt...und das bei den Spritpreisen.
Schöne Grüße
Dietrich