Autor Thema: Haftung des Gebrauchtwagenhändlers  (Gelesen 12140 mal)

Offline Alfred Veninga

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #10 am: Fr.13.Feb 2004/ 13:14:23 »
Hallo Stefan,
also muß ich demnächst bei jedem Oldtimer den ich verkaufen möchte, 5 neue Reifen, ein Satz neue Bremsschläuche und Leitungen, neue Kraftstoffleitungen, evtl. neue  Speichenräder und Servolenkungsschläuche Montieren? Ausserdem die Bremsanlage überholen, mit neuen Beläge, Scheiben oder Trommel etc. Neue Batterie, Lenkung und Radaufhängung mit neue Kugelköpfe und Metalastics versehen?????
Wer bezahlt das alles?
Fragt erstaunt der Alfred
P.S. Und dann fährt er über die Autobahn hetzt ein Porsche oder Audi vor sich her der plötzlich im Anker geht und knallt rein.
Hätte ich doch glatt den Aufkleber auf die Windschutzscheibe vergessen,, Achtung dieses Auto bremst schlechter als sie glauben!" Schon bin ich wieder der Depp!
« Letzte Änderung: Fr.13.Feb 2004/ 13:23:18 von Alfred Veninga »
Alfred ist leider am 27. März 2009 von uns gegangen....

Offline stefan_d

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #11 am: Fr.13.Feb 2004/ 15:24:59 »
Hallo Alfred,
bei bremsschläuchen kann ich es nicht beurteilen, wie lange die so halten und ob man es ihnen ansieht. es sollte auch jedem klar sein, dass ein altes auto nicht zwingend ein rennwagen ist und öfter technische defekte hat als ein neuwagen :)
ich gehe schon davon aus, dass ein händler zumindest mal drunterschaut ob alles ok, wenn da schon alles wackelt und leckt kann er es entweder machen oder er sollte meiner ansicht nach das auto ohne gewährleistung aber mit einem deutlichen bezug auf die defekten punkte an jemanden verkaufen dürfen, der das dann selbst macht. hier sollte dann auch rechtlich nix zumachen sein, wenn das gute stück nach 14 tagen auseinander fällt!

wenn man aber bei einem händler ein auto kauft - egal ob oldtimer oder einen jüngeren polo dann sollten dinge, die definitiv nicht mehr sicher sind (wie in obigem beispiel die alten reifen) getauscht sein. wenn ein händler das beim ankauf nicht gemerkt und dies in seine kalkulation einbezogen hat, dann ist das halt beim verkauf sein problem.

man kann natürlich geteilter meinung sein, ob es reicht, wenn er den kunden darauf hinweist, dass er sein neues schätzchen auf steinalten gummis bewegt oder selbst vor dem verkauf die reifen tauscht.

das kernproblem ist bei reifen sicherlich auch, dass es den meisten leuten entweder egal ist, wie alt die reifen sind oder sie davon ausgehen, dass 5mm profil schon genug sein werden, ohne mal gedanken darauf zu verschwenden, dass ein 15jahre alter reifen nicht die beste verbindung zur strasse darstellt

nachdem sich vor mir auf der autobahn schon 2x jemand mit einem geplatzten reifen überschlagen hat (bei 100km/h!) finde ich den gedanken, dass immer noch diverse - vor allem wenig bewegte fahrzeuge wie es oft oldtimer sind - auf porösen alten gummis über die autobahn düsen zumindest als nachfolgendes fahrzeug (der dann nämlich auch der depp ist ;)) nicht wirklich beruhigend

gruss
stefan

Offline Alfred Veninga

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #12 am: Fr.13.Feb 2004/ 15:41:50 »
Hallo Stefan,
sicherlich hast du recht, ich darf aber als Händler die Garantie nicht mehr ausschliesen! D.H auch wenn das Auto schon 40 Jahre in der Scheune gestanden hat darf es nicht so wie früher ohne Garantie verkauft werden. Auch ein verkauf als sog. Bastlerfahrzeug ist lt. neueste Gerichtssprechung nicht mehr zulässig.
Ich bleibe dabei, in deutschland kann ich kein Oldtimer mehr verkaufen als Händler.
Grüße
Alfred :(
Alfred ist leider am 27. März 2009 von uns gegangen....

Offline stefan_d

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #13 am: Fr.13.Feb 2004/ 15:56:10 »
Hallo Alfred,
darin teile ich deinen sicht! diese neue regelung trifft sowohl händler als auch nicht ganz finanzstarke oldiefreunde. zudem ist sie eine weitere unnötige gängelung die weit über einen vielleicht gar nicht so schlechten ansatz hinausgeschossen ist  >:(
mit anteilnahme
stefan

Offline Willi

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #14 am: Mi.14.Apr 2004/ 21:41:49 »
Hallo Alfred,
so ist es auch nicht wieder, daß Du kein 40 Jahre altes Auto verkaufen kannst. Bastler-Auto geht wirklich nicht, da da nichts an Mängel definiert ist. Du als Fachmann aber kannst sehr wohl Mängel erkennen, und die müssen eben beim Verkauf schriftlich festgehalten werden. Wo ist da dass Problem ? Klar kannst du nicht das Auto komplett zerlegen und alle Einzelteile vorher prüfen . Das erwartet auch kein Richter von Dir. Bei einem 40 Jahren alten Fahrzeug wird auch niemand was anmeckern, wenn morgen irgendwo ein Schloss klemmt oder die Uhr ausfällt.  Klar wird erwartet, wenn Du z.B. feststellst, daß die Flüssigkeiten (welche auch immer ) gewechselt gehören, dieses entweder machst, oder dem Kunden im Kaufvertrag das klarstellst. Die meisten Händler haben nur das Problem, daß die Mängelliste zum Verkaufspreis nicht mehr zusammenpasst. Und genau das  will das neu Gewährleistungsrecht verhindern. Und bei Sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen wie Bremsen , Reifen oder Lenkung muß dies ohne Diskussion im Vertrag stehen, wenn da Mängel da sind. Als Händler berücksichtigt man das im Ankauf.
Was halt nicht mehr geht, ist daß dem Kaufinteressenten erzählt wird, wie techn. toll und zuverlässig das Auto sein (gestern noch ohne Probleme von Hamburg nach München gefahren) und morgen zufällig aus heiterem Himmel das Öl aus dem Auspuff kommt.

Gruß Willi (der auch im Gebrauchthandel mit Endkunden tätig ist, wenn auch nicht mit Autos)

Offline JagDriver

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #15 am: Mo.07.Jun 2004/ 20:46:54 »
Hallo,

ich habe mich schon immer gefragt, was denn wohl der Erfindungsreichtum bei dieser neuen Regelung so auf die Beine stellt und bin dabei neulich auf folgende Variante gestoßen:

Händler hat super Auto (Sportwagen 5 Jahre alt) für 30k anzubieten. Ohne Garantie...

Der Vertragsentwurf sah dann folgendermaßen aus: Kaufpreis 30k + 5k. Zahlbar sind aber nur 30k, wenn jedoch von der gesetzmäßigen Gewährleistung Gebrauch gemacht wird, wird sofort der Restbetrag von 5K fällig.

Ein kleines Schmunzeln konnte ich mir nicht verkneifen...

Gruß
Detlef ;)
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Offline don_franco

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #16 am: Mo.07.Jun 2004/ 23:33:39 »
Buenas noches,

warum immer gleich so übertreiben ? Ja Senor Alfred hat Recht, es muss gerade bei Autoverkäufen auch dem Händler mehr Grundlagen geschaffen werden. Gerade bei Oldtimern da hat er Recht, kann man nicht erwarten, dass man einen Scheunenfund mit voller Gewährleistung verkaufen muss.

Grundlegend jedoch sollte sich jeder Autohändler ob Vertragshändler oder Fähnchenhändler selbst fragen, ob er im richtigen Job ist, wenn er ein Auto mit zu alten Reifen verkauft. Ein Satz Reifen, billigster Marke aus dem Baumarkt oder gar re-inforced von reifendirekt.de kann wahrlich jeder Händler kaufen, montieren und muß nicht zum Sozialamt. Ein Auto nahe am Schrottzustand sollte als solches auch verkauft werden dürfen ohne Haftung, allerdings als solches tituliert.

Der Käufer selbst, das ist die verflucht Vollkaskomentalität, merkt gar nicht wie willen- und verantwortungslos er gemacht wird und das auch noch geniesst. Wer heute blind über die Straße läuft hat Recht, ist möglichweise tot oder nur verletzt, aber der Autofahrer ist voll schuld, nicht der Depp der blind über die Straße geht.

Wer zum Autohändler geht und sich eine Schrottmöhre andrehen lässt für Taschengeld, darf doch kein Recht bekommen, nur weil er zu einem gebrochen deutschsprechenden Fähnchenhändler gegangen ist.

Ich plädiere für das Stärken der Eigenverantwortung eines Jeden, Aufklärungskampagnen bis in den letzten Hinterhof und gerechtere Urteilsplattform.

Aber von diesem Staat ? Wer weiß ob das nicht zuviel Erwartung ist.

don franco

Offline Kai Hoffmann

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #17 am: Di.08.Jun 2004/ 12:24:26 »
Hallo Alfred,

warscheinlich wirst Du irgendwann "Bausätze" verkaufen müssen... :P

Viele Grüße
Kai

Benni

Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #18 am: Di.08.Jun 2004/ 14:21:51 »
Also ich weiß nicht,  wo das Problem ist?

Natürlich kann Alfred noch genau so Oldtimer verkaufen wie vorher! Nur darf er dabei nicht mehr wie früher, wissentlich div. Mängel oder deren Möglichkeit verschweigen. Zumindest in soweit, wie man es Ihm als Fachmann zutrauen kann.  (Womit ich jetzt nicht sagen will, dass Alfred Mängel verschweigt oder verschwiegen hätte, sondern nur den Vorgang als solches beschreibe)
Willi hat das vorher schon ganz gut beschrieben. Natürlich kann Alfred niemand einen Vorwurf machen, wenn bei einem Oldtimer ein Getriebe kaputt geht, das kann man nicht immer vorher wissen. Wenn allerdings bei der ersten Fahrt der Bremsschlauch platzt weil er mürbe ist, dann kann man schon sagen, dass der Händler wenigstens auf den Umstand hätte hinweisen können, das die Schläuche nicht mehr ganz die neuesten sind und bald mal gewechselt werden müssen. Das finde ich auch ganz richtig so und ist absolut zumutbar!
Sein wir doch mal Ehrlich, nicht umsonst gibt es den Spruch vom Auto- und Viehhändler...  ;)
Keiner möchte dem Handel sein Geschäft kaputt machen, aber ich habe als Verbraucher auch ein Recht auf ehrliche Auskunft. Wenn ich für einen E-Type 40.000 Euro ausgebe, der an der nächsten Ecke seinen Motor verliert und an dem nachher keine Bremse mehr geht, fühle ich mich betrogen.
Klar, hätte ich ja vorher alles genau prüfen können, aber wenn ich nun mal ein totaler Laie bin, der sich halt mal so ein Auto kaufen wollte?  ???
Also liebe Händler, Mängelliste erstellen und dann sehen wir mal, ob der geforderte Kaufpreis noch gerechtfertigt ist. Alles andere wäre doch dann wohl Übervorteilung oder? ::)
Schließlich sind die Einkäufer der Autohäuser auch die größten Preistreiber und Schlitzohren, nur weil jetzt gleiche Verhältnisse geschaffen werden, muss man nicht gleich seinen Beruf aufgeben.

Jeder so wie er kann
Benni

Offline Alfred Veninga

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Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
« Antwort #19 am: Di.08.Jun 2004/ 15:19:18 »
Hallo Benni,
nur zum Beispiel, ich habe hier ein Mercedes W110 stehen, der Wagen hat 3 Vorbesitzer, ist seit 1978 abgemeldet.
Muß ich jetzt alle reifen, Bremsleitungen etc erneuern um den verkaufen zu können?
Oder verkaufe ich lieber kein Auto sondern ein ,, zusammenhängende Masse 1300 KG Metallschrott mit Glas und Kunststoff anhaftungen zum KG. Preis von 3.54 Euro" oder ein,, Bootsanker"?
Eine komplette Überprüfung und Instandsetzung des Autos würde den Kaufpreis bei weitem überscheiten.
Früher konnte man solche Fahrzeuge als Restaurationsobjekt oder Bastlerfahrzeug verkaufen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
Genau diese ist Heute nicht mehr möglich!

Grüße
Alfred ???
« Letzte Änderung: Di.08.Jun 2004/ 15:35:48 von Alfred Veninga »
Alfred ist leider am 27. März 2009 von uns gegangen....