hei, Kai-Uwe,
Wie haben Sie´s mit der fehlenden Leuchtweitenregelung hingekriegt? Ohne die erlischt ja bekanntlich die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz.
Das ist so nicht ganz richtig, wenn es auch immer so verstanden wird.
Als im September 1986 der XJ40 offiziell eingeführt wurde, die Konstruktion war etwa noch 4-5 Jahre älter, hatte er schon die Niveauregulierung an Bord.
Und als 1991 es zur Pflicht wurde, alle neuzugelassenen Fahrzeuge mit Leuchtweitenregulierung auszuliefern, konnte es sich Jaguar ersparen irgendein Neues System zu entwickeln, da dank´ NR immer die Lichter "gerade" standen.
Der Verlust der ABE betrifft nur die Veränderung am Konstruktionsmerkmal -Hinterradaufhängung-Fahrwerksveränderung.
Eine fehlende Leuchtweitenregulierung ab EZ Jan 1991 ist unabhängig davon Nachzurüsten.
Es sei denn......
es ist eingetragen und jemand hat dafür unterschrieben.
gruß
gerd