Autor Thema: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?  (Gelesen 9914 mal)

Offline Peter Pleyer

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #10 am: Di.01.Aug 2006/ 15:47:29 »
...zudem sind auch die beiden seitlichen Begrenzungsleuchten in den Stossfaengern nicht verkabelt..(X300/308,XK)..vorne und hinten nur orange als Reflektor... :gruebel Die US-Modelle haben ja hinten rot und beide dann beleuchtet. Frage: wenn die hier so auf Sicherheit aus sind, warum haben wir das dann nicht? Die Begrenzungslichter sind vorne wie hinten von der Seite nur schwer zu erkennen. Vorne zudem sitzt das Laempchen ja im innenliegenden Scheinwerfer....also die Ecke is ganz dunkel! Versteh' ich alles nicht! Wenn ich mir jetzt die Laempchen da reinbaue ist das wahrscheinlich wieder gleich verboten weils hinten auch orange is.... :(
Versteh' das wer will..... :motz!
Gruss
Peter :xxx
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Offline DrOetker

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #11 am: Fr.01.Sep 2006/ 09:37:44 »
Hallo Martin,

die NSW darfst Du bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnefall oder Nebel benutzen.

Als Richtwert gelten Sichtweiten unter 150m, wurde mir damals zumindest - lang ist es her - in der Fahrschule so beigebracht.

Viele Grüße
Günter 2

Recht so  :super Dem ist nichts hinzuzufügen.

Gruß

Bernd

Offline Kai Hoffmann

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #12 am: Fr.29.Sep 2006/ 13:37:37 »
Auszug:

Zitat
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Offline Peter Pleyer

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #13 am: Fr.29.Sep 2006/ 13:58:46 »
"Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50m betraegt."

In diesem Falle gilt aber auch: automatische Begrenzung der Hoechstgewschwindigkeit auf 50km/h! Das heisst dass man im Strassenverkehr erstmal automatisch diese fuer das vorfahrende Fahrzeug als gegeben annehmen muss wenn vor einem ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Nebelschlusslicht auftaucht! Betraegt die Sichtweite allerdings mehr als 50m so ist das NOETIGUNG!
Gruss
Peter :xxx
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Offline KlausA

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Re: Nebelscheinwerfer, erlaubt - verboten ?
« Antwort #14 am: Do.05.Okt 2006/ 11:24:54 »
"Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50m betraegt."

In diesem Falle gilt aber auch: automatische Begrenzung der Hoechstgewschwindigkeit auf 50km/h! Das heisst dass man im Strassenverkehr erstmal automatisch diese fuer das vorfahrende Fahrzeug als gegeben annehmen muss wenn vor einem ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Nebelschlusslicht auftaucht! Betraegt die Sichtweite allerdings mehr als 50m so ist das NOETIGUNG!
Gruss
Peter :xxx

Ist soweit klar und sollte bekannt sein.

Ab sofort fahre ich nur noch 50km/h, wenn ich vor mir ein Auto mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte sehe, da ich ja von unter 50m Sichtweite ausgehen darf und meine Geschwindigkeit anpassen muß.


Technische Lösung: Elektronische Abregelung der Geschwindigkeit auf maximal 60 km/h, wenn Schlußleuchte an. Gibt auch ein gutes Zubrot für Autowerkstätten (Herr KFZ-Meister, der Wagen fährt nur noch 60....)


Und dann noch mein Beitag zum Thema "Da werden sie geholfen": Ich werde Polizist. Halte einen auf der in klarer Nacht mit Schlußleuchte fährt. Dann: Heute ist mein freundlicher Tag, sie dürfen sich aussuchen, ob sie wegen ungerechtfertigter Verwendung der Schlußleuchte oder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen wollen. Haha, ich nehme das mit der Geschwindigkeit, bin ja nur 100 gefahren. Weiter: Das sind dann 50 km/h zu schnell außerorts, abzüglich Skonto noch 46, also her mit dem Führerschein.... ;D