"Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50m betraegt."
In diesem Falle gilt aber auch: automatische Begrenzung der Hoechstgewschwindigkeit auf 50km/h! Das heisst dass man im Strassenverkehr erstmal automatisch diese fuer das vorfahrende Fahrzeug als gegeben annehmen muss wenn vor einem ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Nebelschlusslicht auftaucht! Betraegt die Sichtweite allerdings mehr als 50m so ist das NOETIGUNG!
Gruss
Peter
Ist soweit klar und sollte bekannt sein.
Ab sofort fahre ich nur noch 50km/h, wenn ich vor mir ein Auto mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte sehe, da ich ja von unter 50m Sichtweite ausgehen darf und meine Geschwindigkeit anpassen muß.
Technische Lösung: Elektronische Abregelung der Geschwindigkeit auf maximal 60 km/h, wenn Schlußleuchte an. Gibt auch ein gutes Zubrot für Autowerkstätten (Herr KFZ-Meister, der Wagen fährt nur noch 60....)
Und dann noch mein Beitag zum Thema "Da werden sie geholfen": Ich werde Polizist. Halte einen auf der in klarer Nacht mit Schlußleuchte fährt. Dann: Heute ist mein freundlicher Tag, sie dürfen sich aussuchen, ob sie wegen ungerechtfertigter Verwendung der Schlußleuchte oder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen wollen. Haha, ich nehme das mit der Geschwindigkeit, bin ja nur 100 gefahren. Weiter: Das sind dann 50 km/h zu schnell außerorts, abzüglich Skonto noch 46, also her mit dem Führerschein....