Autor Thema: Selbst Schuld !  (Gelesen 15443 mal)

Offline Normen

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #10 am: Sa.13.Feb 2010/ 16:45:28 »
Hallo an euch,
dies hier erinnert mich an eine Situation die schon ein paar Tage zurück liegt.
Als die Suzuki Hayabusa auf dem Markt kam, machte ein Freund eine Probefahrt.
Er fand es toll endlich einmal mit 300km/h unterwegs sein zu können.
Außer einen Helm trug er ein T-shirt, eine kurze Hose und Sandaletten! :o
Andererseits wäre er bei dieser Geschwindigkeit verunglückt, hätte keine Kleidung geholfen.
Was die Geschwindigkeit angeht, sagt der Gesetzgeber, dass wir uns an 130km/h halten sollten. :whistling
Grüße, Normen ;)

Offline KlausA

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #11 am: Sa.13.Feb 2010/ 20:42:02 »
Hallo,

Man kann im Leben ALLES tun oder auch lassen, wenn man bereit ist die Konsequenzen dafür zu tragen.

So einfach ist das!

Es scheint immer mehr Mode zu werden ANDERE für MEIN Handeln verantwortlich zu machen.

Gruss,
Egon :xxx

Nicht ganz Topic an:
Zu den Konsequenzen seines Handelns nicht zu stehen und Andere für Alles was (mir) geschieht verantwortlich machen wollen scheint nicht Mode zu werden, das ist inzwischen Alltag. Und zwar in jeder denkbaren Situation. Irgendwer fing immer damit an, und Nachahmer sind schnell gefunden.
So z.B. Eltern --> Kinder.
Man muß sich nicht wundern...

:Nicht ganz Topic aus

Klaus A.

Offline Dietrich

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #12 am: So.14.Feb 2010/ 11:25:59 »
Moin gents,

in dem eingangs geschilderten Fall wurde der Motorradfahrer von einem unachtsamen Autofahrer zu Fall gebracht. Er hat sich nicht durch eigenes Fehlverhalten hingelegt.

Nehmen wir mal den überspitzten Fall, dass mir ein Geländewagen in die Fahrerseite meines 97er XJ8 brettert. Der Fahrer des Geländewagens trägt die Schuld an dem Unfall. Ich erleide schwerste Verletzungen an linker Schulter, Rippenbögen, Schädel und Hüfte. 

Selbst Schuld ?  Ich hätte ja einen aktuellen XJ fahren können mit den airbags an der B-Säule, der Dachkante, im Fahrersitz oder in der Tür. Also wird mir das Schmerzensgeld von 25.000,- € mal eben so auf 12.500,- € zusammengestrichen und aus den o.g. Gründen zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch nur 50 % der Kosten der Heilbehandlung i.H.v. 75.000,- €. Letztendlich weigert sich meine Krankenversicherung die anderen 50 % zu zahlen, weil ich grob fahrlässig gehandelt habe, weil ich in einem NICHT mit den aktuellen Sicherheitseinrichtungen versehenem Auto unterwegs war. Ich habe also einen Schaden von 37.500,- €, den ich selber zu tragen habe, obwohl ich am Unfall nicht Schuld war.

Oder spielt hier die Zumutbarkeit und wenn zutreffend in welchem Umfang eine Rolle ? Also ist es mir als Motorradfdahrer zuzumuten, mich mittels Rüstung bzw. Rennausrüstung auf´s Motorrad zu setzen und/oder ist es mir als Autofahrer zuzumuten, mich nur in den sichersten Fahrzeugen fortzubewegen ?

Nur so ein paar Gedanken. Das wird zukünftig noch lustiger werden. Noch ein, zwei derartige Urteile und ich werde mal überlegen, sämtliche Fahreuge zu verkaufen und mir zwei Hummer zuzulegen, mit denen wir dann nur noch das Grundstück verlassen. Da werde ich zum Getränkehandel dann auf die andere Straßenseite fahren und die Kinder an der Treppenkante der 300 m entfernten Grundschule abliefern......

kind regards
Dietrich

Offline DH

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #13 am: So.14.Feb 2010/ 12:16:39 »
Gutes Beispiel Dietrich  :xxx
dennoch sehe ich, dass es so etwas wie ein statisches, auf alle Fälle anwendbares Recht nicht gibt und niemals
geben wird, weil es dann auch keine Ver(schlimm)besserungen mehr geben wird. Gerichte verwenden in ihren
Urteilsbegründungen oft die Worte: angemessen, zumutbar, der Situation angepasst usw.  :gruebel
M.E. drückt das das ganze Dilemma aus: Jede Situation ist verschieden, hat andere Aspekte und Bedingungen,
Konsequenzen, andere Motivationen, andere Folgen, einfach andere Beteiligte. Aus diesem Grunde ist unser Recht
ein individuelles. Da kann dann schon mal die Jeans vom Mopedfahrer zu 100% von der Kasse bezahlt von den
Knochen geschält werden - oder aber auch die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h als angemessen angesehen
werden - und nicht die 300 im Feierabendverkehr auf dem Kölner-Autobahn-Ring oder der Berliner-Stadtautobahn.
Eine "Alternative" wäre ein Recht, dass nicht differenziert: So wie im Mittelalter - die Beschuldigung der Hexerei reichte
aus, um der Prüfung nach dem Hexenhammer ausgeliefert zu werden: Beine und Hände zusammenbinden und ins
Wasser werfen; treibt sie oben ist sie eine Hexe und wird verbrannt, geht sie unter und ertrinkt, war sie keine und
hat ein Anrecht auf eine kirchliche Beerdigung. Hier reichte die Anschuldigung, nicht der individuelle "Fall". Also auch
Quatsch!
In jedem Fall aber muss ich mal loswerden, dass ich weder den Hummer noch jede Art SUV leiden mag; sie fahren
immer halb auf meiner Straßenseite, brauchen kackfrech zwei Parkplätze im überfüllten Parkhaus ohne den zweiten zu
bezahlen und stellen im Innerstadtverkehr eher eine Behinderung, als einen Verkehrsteilnehmer dar. Auch das Sicher-
heitsargument ist Quark, denn die gilt nur für den SUV-Fahrer, nicht für den FIAT darunter. In der Schneeeifel und auf
der Alm ist die Verwendung geschenkt und ok, aber wenn dieser Riesenquatsch nicht bald aufhört, kaufe ich mir
wieder einen Lanz-Bulldog von 56 und fahr damit mit 15 Km/h durch die Stadt - den ganzen Tag, immer im Kreis 
:D :D :D
LG,
Ralf
« Letzte Änderung: So.14.Feb 2010/ 12:27:07 von DesertHawk »

Offline Störtebeker

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #14 am: So.14.Feb 2010/ 16:25:18 »
Zitat
Er fand es toll endlich einmal mit 300km/h unterwegs sein zu können.
Außer einen Helm trug er ein T-shirt, eine kurze Hose und Sandaletten!
Dann möchte ich nicht wissen, wie sich der Einschlag in die Kniescheibe anfühlt, wenn mal ne Hummel seine Bahn kreuzt :-\
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Offline V-Mann

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #15 am: So.14.Feb 2010/ 18:45:41 »
... kaufe ich mir wieder einen Lanz-Bulldog von 56 und fahr damit mit 15 Km/h durch die Stadt - den ganzen Tag, immer im Kreis 
...

Respekt, ich wußte doch was für einen guten Geschmack du hast  ;)

Den guten V1?  :xxx

Gruß
Florian
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
[Walter Röhrl]

Offline Marcel

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #16 am: So.14.Feb 2010/ 20:43:56 »
Hallo Dietrich,

ich werde mir dann einen Freightliner zulegen müssen und einen guten J624 einbauen um vergleichbare Fahrleistungen wie beim XJS zu haben... und ein (bzw. 3) Tankauflieger für's Brenngas müssen hinten dran. 4MW sollten für 257 km/h reichen.

http://blog.1usedtrucks.com/wp-includes/images/titan-trailers.jpg
Viele Grüße,

Marcel.
XJ 5.3 Coupé (1975) und XJS V12 Convertible (1994)
bildschöner 5.3 Liter und sagenhafter Sexlidder

Offline Kai Hoffmann

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #17 am: So.14.Feb 2010/ 22:39:55 »
Hallo @ All,

nun ich denke so ganz simpel gestrickt ist der Fall nicht. Immerhin hat der Motoradfahrer Geld bekommen und das nicht unerheblich.

Zitat
Der Kläger verlangt von den Beklagten ein Schmerzensgeld in Bezug auf einen Verkehrsunfall vom 22.09.2005, hinsichtlich dessen eine Alleinschuld des Beklagten zu 1. zwischen den Parteien nicht streitig ist. Der Kläger erlitt diverse im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils näher dargestellte Verletzungen, aufgrund derer er ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000,00 € sowie weitergehend eine Unterhaltsrente von monatlich 250,00 € für angemessen erachtet. Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt wird Bezug genommen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils.

Das Landgericht hat die Klage unter Zuerkennung des Feststellungsbegehrens im Übrigen abgewiesen und gemeint, dass das von der Beklagten zu 2. gezahlte Schmerzensgeld von 14.000,00 € unter Berücksichtigung der von den Beklagten angeführten ähnlich gelagerten Fälle angemessen sei, um die bereits erlittenen immateriellen Schäden zu kompensieren. Eine Schmerzensgeldrente sei nicht zuzusprechen. Eine solche komme in der Regel nur bei schweren oder schwersten Dauerschäden in Betracht, wie z.B. einem Hirnschaden oder einer Querschnittslähmung, die hier nicht vorlägen.

Ich denke neben den bereits erwähnten Dingen kam den Richtern die Forderung doch sehr überzogen vor.

Er legte Berufung ein:

Zitat
Die Feststellung des Landgerichts, die Verletzungen des Klägers seien bis auf die Narben weitestgehend gut verheilt, und es seien keine weiteren Dauerschäden zurückgeblieben, sei nicht nachvollziehbar. Bereits in der Klageschrift sei vorgetragen worden, dass das linke Bein extrem wetterfühlig sei und sowohl bei niedrigen Temperaturen als auch bei Wetterumschwüngen dem Kläger Schmerzen bereite. Er könne die Zehen nicht vollständig zum Körper anziehen und das linke Bein sei anfangs vom Knie an abwärts taub gewesen. Das Taubheitsgefühl habe sich zwar mit der Zeit gebessert, der Kläger habe aber nach wie vor auf dem Spann ein taubes Gefühl.


und verlangt:

Zitat
ab dem 01.08.2008 bis zu seinem Ableben jeweils zahlbar bis zum 1. eines jeden Monats eine Rente in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Abgewiesen wurde es u.a.mit der Begründung:

Zitat
Ausgehend von der vom Kläger für angemessen erachteten monatlichen Rente von 250,00 € würde dies bereits bei einer Lebenserwartung von lediglich 70 Jahren ein Gesamtschmerzensgeld von nahezu 180,000,00 € ergeben, welches zu den hier zu bewertenden Verletzungen völlig außer Verhältnis steht.

Zitat
Vorliegend hat der Kläger auf das Tragen einer Schutzkleidung ausgerechnet an den Beinen (Kopf und Oberkörper waren hinreichend geschützt), also dort, wo die Verletzungsgefahr am Größten ist, verzichtet. Es kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil der am linken Bein erlittenen Verletzungen wie Prellungen und Risswunden, die eine umfangreiche chirurgische Wundversorgung erforderten, nicht eingetreten wären, wenn der Kläger auch an den Beinen eine Schutzbekleidung getragen hätte.

Wenn ich meine bescheide Meinung kundtun darf... Der Kläger hat meines erachtens durchaus versucht sich mittels etwas sher amerikanischer Methoden "gesund zu stoßen". Zugegebener Maßen bin ich da gegen allergisch. Ich finde es durchaus angebracht sich im Verkehr sicher zu bewegen und zu kleiden. Auch ist eine Änderung der Gesetzgebung dahin dringend notwendig, wissen wir jedoch das sehr oft Urteile vorausgehen um die Notwendigkeit zu untermalen.

Gruß Kai

Offline Dietrich

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #18 am: Mo.15.Feb 2010/ 09:00:52 »
Moin gents,

Kai hat recht. Die Einzelheiten waren mir nicht bekannt. Ich bin einer Pressemeldung der Berliner Zeitung (eigentlich seriös) aufgesessen.

Die Entscheidung des Gerichts ist tragbar a) wegen der Rente und b) wegen des Bezuges auf vergleichbare Fälle (vergl. "Knochenliste" vom ADAC).

kind regards
Dietrich


Offline DH

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Re: Selbst Schuld !
« Antwort #19 am: Mo.15.Feb 2010/ 09:48:24 »
Gut recherchiert Kai!  ;)
LG,
Ralf