Hallo Kollegen,
ja schade eigentlich, denn nun wird es noch schwieriger, einen Youngtimer bis zur Zuteilung des H- Kennzeichens zu "retten".
Zumindest für alle die, die in NRW jetzt schnell noch eine rote Nummer beantragen wollen, ist es zu spät, wenn die neue Verordnung ab dem 01.02.07 in Krft tritt. Die unbefristete Zuteilung erfolgt nämlich erst nach einem Jahr. Im ersten Jahr wird das Kennzeichen auf Widerruf herausgegeben.
Rechtlich gesehen ist das rote Kennzeichen ein einseitig begünstigender Verwaltungsakt, der, nachdem er unanfechtbar geworden ist, nicht einfach zurück genommen werden kann. Diejenigen, die also schon jetzt eine unbefristete Zuteilung haben, haben sowas wie "Bestandsschutz" und für die gilt weiterhin ein Mindestalter von 20 Jahren. Dies müsste auch für die zweite Anmeldung eines Fahrzeuges, das älter als 20 Jahre ist, nach dem 01.02.07 gelten, da der Verwaltungsakt hierfür nicht neu erlassen werden muss und die "alte" Regelung greift. (Zumindest so lange man nicht mehr als 5 Fahrzeuge auf die Nummer anmeldet)
Wer aber jetzt in Panik zur Zulassungsstelle rennt um noch ein rotes 07´er Kennzeichen zu beantragen, könnte ab dem 01.02.07 enttäuscht werden, denn die Zuteilung erfolgt ja zunächst befristet für ein Jahr. Die Zulassungsstelle kann dann ab dem 01.02.07 eine unbefristete Zuteilung verweigern, da sich die Gesetzeslage geändert hat. In NRW ist dieser Zug also abgefahren. Sollten andere Bundesländer sofort eine unbefristete Zuteilung aussprechen; Nix wie hin!!!

Gruß:
Christian