Neuste Info von Rolf Bohrmann vom Deuvet:
Heute Aktuell - Ausnahme für Oldtimer von Fahrverboten beantragt
Freitag, 21. September 2007
Auf der heute aktuell laufenden Bundesratssitzung, 21. September 2007 hat das Bundesland Hessen einen Antrag eingebracht, der zu einer Ausnahme für Oldtimer in Umweltzonen führen soll.
Ausgenommen werden sollen nach diesem Antrag Oldtimer, die ein H-Kennzeichen oder ein Rotes 07-Kennzeichen führen.
Hessen begründet den Antrag wie folgt:
"Die Anzahl solcher Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrverboten in den Umweltzonen."
(BR-Drs 464/1/07)
Der DEUVET hat sich im Vorfeld der Bundesratssitzung intensiv mit den Verkehrs- und Umweltministerien der einzelnen Bundesländer ins Benehmen gesetzt und in zahlreichen Einzelgesprächen Überzeugungsarbeit für eine solche Ausnahme geleistet.
Wir werden umgehend berichten, sobald Abstimmungsergebnisse zu diesem Antrag vorliegen.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 21. September 2007 )
Ausnahmen für Oldtimer in Fahrverbotszonen - es ist geschafft!
Freitag, 21. September 2007
Das Ziel ist erreicht - die jahrelangen Bemühungen des DEUVET um Ausnahmen von Feinstaub-Fahrverboten für Oldtimer waren erfolgreich.
Dem Antrag Hessens in der heutigen Sitzung des Bundesrates hinsichtlich Ausnahmen für Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen wurde statt gegeben.
Oldtimer mit Rotem 07-Kennzeichen und H-Kennzeichen sind von Fahrverboten nicht betroffen!
Bereits seit den ersten Gedanken an eine Plakettenverordnung Anfang 2005, setzt sich der DEUVET umfassend auf Länder- und Bundesebene für die besonderen Bedürfnisse der Oldtimerfahrer ein.
Oldtimer können zu einem erheblichen Teil nicht mit Partikelminderungssytemen und Katalysatoren nachgerüstet werden.
Zu dem werden sie nicht im Alltagsverkehr eingesetzt, sondern dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes,
Auch ist ihre Jahresfahrleistung so gering, dass sie kaum zur Schadstoffbelastung beitragen.
Diese und viele weitere Argumente haben wir in den letzten zweieinhalb Jahren immer und immer wieder an die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung herangetragen.
Unterstützt wurde unsere Argumentation durch vielfältiges statistisches Material, welches wir eigens zu diesem Zweck erhoben, berechnet und zusammengestellt haben. Hierbei sind neben umfangreichen Zahlen zur Zulassung von Oldtimern vor allem auch detailiierte Zahlen zum Oldtimer als Wirtschaftsfaktor hervorzuheben.
Lange Zeit sah es für eine generelle Ausnahme für Oldtimer schlecht aus. Der Grund lag nicht darin, dass man sich unserem Anliegen gegenüber verschloss, sondern vielmehr an den vielen negativen Erfahrungen, die man mit den zahlreichen Ausnahmen bei der Smog-Verordnung in der Vergangenheit gemacht hatte.
Ein erster Erfolg gelang dem DEUVET mit der Zusage NRWs grundsätzliche Ausnahmen für Oldtimer im eigenen Bundesland zu machen.
Damit bröckelte die Mauer.
Im unmittelbaren Vorfeld der Bundesratssitzung am 21.09.2007 hat der DEUVET nochmals intensiv mit allen Umwelt- und Verkehrsministerien der Bundesländer kommuniziert und alle Argumente erneut vorgebracht.
Über zweieinhalb Jahre intensive Arbeit der Interessenvertretung der Oldtimerszene - des DEUVET - haben Früchte getragen.
(siehe auch Beitrag zur heutigen Abstimmung.)
Oldtimer dürfen auch weiterhin fahren!
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 21. September 2007 )
Gruß
Michaela