Umfrage

Wer ist betroffen

Nicht betroffen, da alle Fahrzeuge besser Euro3
5 (9.4%)
Indirekt betroffen, da Fahrzeug schlechter Euro3
10 (18.9%)
Teilweise betroffen, da sowohl Fahrzeuge mit als auch ohne Kat
24 (45.3%)
Voll betroffen, da alle Fahrzeuge ohne Katalysator
8 (15.1%)
Mich interessiert dieser ganz Kram nicht
6 (11.3%)
0 (0%)
0 (0%)
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 53

Autor Thema: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen  (Gelesen 58606 mal)

Offline Gerd Münch

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #70 am: Mi.08.Aug 2007/ 17:07:15 »
@alle

gerade den Newsletter der OldtimerFreunde Heidelberg gesendet bekommen

Zitat
KURBELWELLE - Newsletter der Oldtimerfreunde Heidelberg
zusammengestellt und versendet von

Hans-Joachim Bethge, Oldtimerfreunde Heidelberg



Berliner Feinstaub-Ablass
==================================================
Rot-roter Bürokratiewahn einmal mehr gegen die Bürger gerichtet

Zur jüngst bekanntgegebenen Gebührenordnung für die ab 01. Januar gültige Umweltzone in Berlin äußert sich der Berichterstatter Feinstaub im
Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, der brandenburgische CDUAbgeordnete
Jens Koeppen:

Ich bin entsetzt über diese Regelungen. Einmal mehr bestätigt sich, was ich seit Monaten deutlich zu machen versuche: Es geht hier nicht um den Schutz der Umwelt, sondern um die Befriedigung bürokratischer und bürgerfeindlicher Ideologien. Was der rot-rote Senat hier angerichtet hat, wird zahlreiche kleine Handwerksbetriebe in ihrer Existenz bedrohen, wird Anwohner faktisch enteignen, den Tourismus schädigen und Investitionen verhindern. Nur eines wird nicht
erreicht: die Senkung der Feinstaubbelastung, denn die hat weder mit dem inneren S-Bahn-Ring zu tun, noch ist sie im Sommer ein Problem, wenn etwa die Oldtimer unterwegs sind. Die weitaus größte Feinstaubquelle Berlins sind auswärtige
Kohlekraftwerke und dann vorrangig im Winter.
Die Höhe der Gebühren sprengt selbst die böswilligste Vorstellungskraft. Wer hier
behauptet, es ginge nicht darum, den Bürger zu schröpfen, spricht schlicht die Unwahrheit. Wenn ein Kleinunternehmer für eine Ausnahmegenehmigung über 400 Euro zahlen muss, grenzt das an staatlich organisierte Wegelagerei. Ein Oldtimerbesitzer zahlt 100 Euro dafür, dass er ein Fahrtenbuch führen ?darf? und
nach 700 km im Jahr aus der Stadt verbannt wird. Ein Bürger muss dem Amt nachweisen, dass eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar wäre, und wenn er Glück hat, "begnadigt" ihn der Beamte - Berlin auf dem Weg in die Bananenrepublik!

Eine solche Realität ist schlimmer als jeder Alptraum und hat mit verantwortungsvoller Politik nichts, aber auch gar nichts gemein. Die Sozialdemokraten in Berlin zeigen einmal mehr, dass sie weder sozial noch demokratisch orientiert sind. Schlimm finde ich, dass auch die Bundes-SPD trotz zahlreicher sinnvoller Vorschläge meiner Fraktion diese Abstrafungsaktionen verrückt gewordener Lokalideologen unterstützt. Auch Minister Gabriel sieht leider keinen Handlungsbedarf. Mir scheint, die Vernunft und die Betrachtung der Fakten sind in dieser Debatte lange verloren gegangen. Spätestens seit die SEDNachfolgepartei, neuerdings "Die Linke", sich als Umweltschutzpartei profilieren möchte und allzu gern vergisst, dass ihre Genossen über Jahrzehnte die gesamte ehemalige DDR in schlimmster Weise und auf Jahre hinaus verseucht haben, ist mir klar geworden, worum es hier eigentlich geht: Um eine wirtschaftsfeindliche
Ideologie übelster Sorte und um eine arrogante Bürgerfeindlichkeit, die ihresgleichen sucht. Als zuständiger Berichterstatter für die CDU/CSU im
Umweltausschuss des Deutschen Bundestages distanziere ich mich klar von derartigen Maßnahmen, die der Umwelt nichts nützen und den Bürgern schaden.

Ich appelliere insbesondere an die SPD, sich diese unselige Boshaftigkeit gegenüber den Menschen in Berlin und anderswo noch einmal gründlich zu
überlegen.



Dr. Lamers antwortet
==================================================
Bei unserem Besuch im Bundestag im januar brachten wir unser Amliegen bei unsefem Bundestagsabegordenten Dr. Lamers vor, nun liegt eine Antwort vor, die wir gerne in vollem Wortlaut weitergeben.

Sehr geehrter Herr Bethge,

auf Ihr Schreiben hin, in dem Sie sich mit Ihrem berechtigten Anliegen an mich gewandt haben, möchte ich Ihnen heute antworten, nachdem Bewegung In die Angelegenheit gekommen ist. Bitte erlauben Sie mir, einen etwas größeren Bogen zu schlagen, um alle Details zu berücksichtigen.

Das Bundeskabinett hat am 22.02.2006 die von Bundesumweltminister Gabriel vorgelegte Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Damit wird die Kennzeichnung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen nach der Höhe der Partikelemissionen bundesweit einheitlich geregelt.

Die Einteilung nach Schadstoffgruppen ermöglicht den zuständigen Behörden lokal und regional angepasste Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung zu ergreifen. In welchem Umfang die mit Plaketten gekennzeichneten Fahrzeuge fahren dürfen, entscheiden die nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Die geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub wurden im Jahr 2005 in rund 30 deutschen Städten überschritten. Zur Vermeidung dieser Überschreitungen sehen die Maßnahmenkataloge der Länder Verkehrsbeschränkungen vor - denn eine (allerdings nicht maßgebliche) Ursache von Feinstaub sind die Partikelemissionen aus Dieselmotoren. Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung regelt die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen.

Die Zuordnung zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach den europäischen Grenzwertstufen, die von den Fahrzeugen eingehalten werden - etwa Euro 2, Euro 3 und so weiter. Gekennzeichnet werden alle Fahrzeuge der Klassen Euro 2 (Pkw), Euro II (Lkw) und besser, bis hin zu Euro 5 (Partikelfilter für Diesel-Pkw). Damit ist die Einteilung der Fahrzeugflotte auf der Grundlage europäischer Regelungen nach ihrem Partikelausstoß klar geregelt. Autobesitzer können durch Nachrüstung der Fahrzeuge die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen. Ausgabestellen für die Plaketten sind Landesbehörden sowie die zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen, also auch über 30.000 zugelassene Werkstätten. Über den Erwerb der Plakette können die Autobesitzerselbst entscheiden.

Dies bedeutet, dass der Deutsche Bundestag mit der Problematik nicht befasst gewesen ist - die Verordnung über die Kennzeichnung ist im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit entstanden.

In welchem Umfang die Kennzeichnung zur Einführung von Umweltzonen, d.h. Fahrverbotszonen für nicht umweltfreundliche Fahrzeuge (im Sinne der EURO-2) führt, liegt allein im Ermessen der jeweiligen Kommune bzw. Landesbehörde. Dies gilt ebenso für die Erteilung von generellen oder einzelnen Ausnahmeregelungen, etwa für Oldtimer, Behindertenfahrzeuge etc.

Die berechtigten Einwände der Bürger in Bezug auf benzinbetriebene Fahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Oldtimer haben dazu geführt, dass die Regelungen innerhalb der CDU/CSU-Fraktion in der Diskussion waren und sind. Im Laufe des Jahres 2006 ist daraus noch keine konkrete Initiative entstanden, da der Umgang der Länder mit der Kennzeichenverordnung - das heißt, in welchem Rahmen und Umfang Ausnahmen geltend gemacht werden, noch gar nicht absehbar war. Dies änderte sich mit der Bekanntgabe der geplanten rigiden Regelungen für Berlin Ende März 2007. Diese beinhalten weder generelle Ausnahmen für Benzinfahrzeuge und Anwohner, noch für Oldtimer oder Gewerbetreibende. Im Gegenteil - nach Plänen des Senats werden nur sehr begrenzt Ausnahmen auf Einzelantrag erteilt, die auch nur für einen Zeitraum von 18 Monaten gelten sollen.

Diese soziale Ungerechtigkeit, verbunden mit der Tatsache, dass vorrangig kleine Handwerksunternehmen bedroht, entsprechend Anwohner de facto enteignet und Oldtimerbesitzer unverhältnismäßig belastet würden, führte zu einer schnellen Initiative der CDU/CSU-Fraktion, die in einem Antragsentwurf mündete, der bundeseinheitliche Ausnahmen für eben diese Bevölkerungsgruppen vorsah. Dieser Entwurf wurde zur Diskussion mit dem Koalitionspartner gestellt.

Am 10. Mai 2007 gab es ein Berichterstattergespräch mit der SPD, um den Antragsentwurf der CDU/CSU-Fraktion zu diskutieren. Zu Beginn der Sitzung stellten die Vertreter der Union nochmals den Sachstand dar und betonten den dringenden Handlungsbedarf, der sich allein aus der Tatsache ergibt, dass jede Kommune offenbar andere Ausnahmeregeiungen plant. Besonders die für Berlin vorgesehenen Regelungen offenbaren eine bürokratische Belastung für die betroffenen Bürger, die aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion nicht vermittelbar ist.

Demgegenüber zeigte sich die SPD in keinem der im Antragsentwurf geforderten vier Punkte verhandlungsbereit. Die anwesenden SPD-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass, wenn es für jeden und alles Ausnahmen gäbe, die Umweltziele nicht erreicht würden.

Die Unionsseite verwies darauf, dass es gar nicht darum gehe, durch weitreichende Ausnahmen die Umweltzonen "auszuhöhlen", sondern lediglich darum, Ausnahmen, die ohnehin - allerdings sehr bürokratisch - erteilt würden (wie für Oldtimer, soziale Härtefälle, Markthändler u.a.) unkompliziert bundeseinheitlich zu regeln. Der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Abbau von Bürokratie verlange dies. Diese Auffassung wurde von der SPD nicht geteilt.

Nachdem die SPD-Fraktion unseren Antrag also in allen Punkten ablehnte, erarbeitete die CDU/CSU-Fraktion einen Entwurf zu einer gemeinsamen Initiative des Bundes mit den Ländern. Hierbei sollte - ähnlich wie beim Nichtraucherschutz - ein Leitfaden erarbeitet werden, um den Ländern bürokratievermeidende Ausnahmen zu ermöglichen, ohne sie der Gestaltungshoheit zu berauben. Die SPD erklärte sich bereit, einen solchen, durch die Union zu erarbeitenden Vorschlag zu prüfen. Der diesbezügliche Entwurf ging Mitte Mai an die SPD und wurde bis etwa Mitte Juni einige Male abgeändert, bis die SPD diesen für zustimmungsfähig hielt.

Auch von den unionsregierten Ländern erhielt der Antrag bis dato große Zustimmung. Am 19. Juni 2007 erreichte mich jedoch die Mitteilung, dass die SPD-Fraktion sehr überraschend auch diesen Antrag ablehnt - mit der Begründung einer allgemeinen Unzufriedenheit mit der Zusammenarbeit innerhalb der Koalition auf ganz anderen Themengebieten sowie der daraus resultierenden allgemeinen Verstimmung der SPD-Umweltpolitiker. Diese ablehnende Haltung zu mittlerweile all unseren Initiativen in Bezug auf Fahrverbote ist sehr bedauerlich und unverständlich, insbesondere nach einem so weitreichenden Entgegenkommen der Union seit Entwurf des ursprünglichen Antrages im März 2007.

Aus meiner Sicht hätte bereits vor Monaten eine dauerhafte, klare und bürokratievermeidende Regelung erreicht werden können, ohne dabei notwendige Umweltschutzmaßnahmen zu beeinträchtigen. Nach der nun erfolgten Ablehnung des extra auf die Bedürfnisse der SPD- Fraktion zugeschnittenen Antrages ist das weitere Vorgehen unklar, denn es wird deutlich, dass die bestehende Blockadehaltung sich nicht auf inhaltliche Differenzen bezieht, sondern ausschließlich ideologische Ursachen zu haben scheint.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass es für Sie frustrierend sein muss, nach wie vor keine definitive Antwort zu erhalten, aber bei dem aktuellen Stand der
Dinge ist das leider nicht möglich. Meine Kollegen und Kolleginnen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion und ich werden sich weiterhin für Ihre Sache einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl A. Lamers MdB

.... einfach nett, diese Spielchen, die leider immer Ernst sind, Kindergarten ist nicht´s dagegen.

gruß
gerd

Offline Dietrich

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #71 am: Mi.08.Aug 2007/ 22:18:26 »
Moin gents,

....haltet den Dieb......

aber: Ich bin das täglich in meinem bezirklichen Rathaus gewohnt. Dass geht soweit, dass sogar innerhalb der Politikerschaft der selben Parteien (Bürgermeister/Stadträte) derart Zank herrscht, dass manchmal ein ordnungsgemäßes und bürgerfreundliches Handeln überhaupt nicht mehr möglich ist.

kind regards
Dietrich

Offline Peter Pleyer

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #72 am: Do.09.Aug 2007/ 07:56:07 »
Moin Dietrich,
 :-\  sehr verwirrend das Ganze.....muss man mehrmals lesen!  :D :D
War das nicht in Asterix erobert Rom?  Das Haus das Verrückte macht?  Das Gelbe Formular für das blaue Formular....dritter Stock, Schalter C...endlich da, Mittagspause?  :D :D :D :D :D :D :D :D :D
Gruss
Peter  :D :D
Ich fahre inzwischen aus Bequemlichkeit...nur noch Range Rover Supercharged!

Michaela

Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #73 am: Fr.21.Sep 2007/ 20:54:34 »
Neuste Info von Rolf Bohrmann vom Deuvet:

  Heute Aktuell - Ausnahme für Oldtimer von Fahrverboten beantragt       

      Freitag, 21. September 2007 
      Auf der heute aktuell laufenden Bundesratssitzung, 21. September 2007 hat das Bundesland Hessen einen Antrag eingebracht, der zu einer Ausnahme für Oldtimer in Umweltzonen führen soll.

      Ausgenommen werden sollen nach diesem Antrag Oldtimer, die ein H-Kennzeichen oder ein Rotes 07-Kennzeichen führen.

      Hessen begründet den Antrag wie folgt:
      "Die Anzahl solcher Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrverboten in den Umweltzonen."
      (BR-Drs 464/1/07)

      Der DEUVET hat sich im Vorfeld der Bundesratssitzung intensiv mit den Verkehrs- und Umweltministerien der einzelnen Bundesländer ins Benehmen gesetzt und in zahlreichen Einzelgesprächen Überzeugungsarbeit für eine solche Ausnahme geleistet.

      Wir werden umgehend berichten, sobald Abstimmungsergebnisse zu diesem Antrag vorliegen.
     
      Letzte Aktualisierung ( Freitag, 21. September 2007 ) 

 


      Ausnahmen für Oldtimer in Fahrverbotszonen - es ist geschafft!       
      Freitag, 21. September 2007 
      Das Ziel ist erreicht - die jahrelangen Bemühungen des DEUVET um Ausnahmen von Feinstaub-Fahrverboten für Oldtimer waren erfolgreich.
      Dem Antrag Hessens in der heutigen Sitzung des Bundesrates hinsichtlich Ausnahmen für Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen wurde statt gegeben.
      Oldtimer mit Rotem 07-Kennzeichen und H-Kennzeichen sind von Fahrverboten nicht betroffen!

      Bereits seit den ersten Gedanken an eine Plakettenverordnung Anfang 2005, setzt sich der DEUVET umfassend auf Länder- und Bundesebene für die besonderen Bedürfnisse der Oldtimerfahrer ein.

      Oldtimer können zu einem erheblichen Teil nicht mit Partikelminderungssytemen und Katalysatoren nachgerüstet werden.
      Zu dem werden sie nicht im Alltagsverkehr eingesetzt, sondern dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes,
      Auch ist ihre Jahresfahrleistung so gering, dass sie kaum zur Schadstoffbelastung beitragen.
      Diese und viele weitere Argumente haben wir in den letzten  zweieinhalb Jahren immer und immer wieder an die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung herangetragen.
      Unterstützt wurde unsere Argumentation durch vielfältiges statistisches Material, welches wir eigens zu diesem Zweck erhoben, berechnet und zusammengestellt haben. Hierbei sind neben umfangreichen Zahlen zur Zulassung von Oldtimern vor allem auch detailiierte Zahlen zum Oldtimer als Wirtschaftsfaktor hervorzuheben.

      Lange Zeit sah es für eine generelle Ausnahme für Oldtimer schlecht aus. Der Grund lag nicht darin, dass man sich unserem Anliegen gegenüber verschloss, sondern vielmehr an den vielen negativen Erfahrungen, die man mit den zahlreichen Ausnahmen bei der Smog-Verordnung in der Vergangenheit gemacht hatte.

      Ein erster Erfolg gelang dem DEUVET mit der Zusage NRWs grundsätzliche Ausnahmen für Oldtimer im eigenen Bundesland zu machen.
      Damit bröckelte die Mauer.

      Im unmittelbaren Vorfeld der Bundesratssitzung am 21.09.2007 hat der DEUVET nochmals intensiv mit allen Umwelt- und Verkehrsministerien der Bundesländer kommuniziert und alle Argumente erneut vorgebracht.

      Über zweieinhalb Jahre intensive Arbeit der Interessenvertretung der Oldtimerszene - des DEUVET - haben Früchte getragen.
      (siehe auch Beitrag zur heutigen Abstimmung.)

      Oldtimer dürfen auch weiterhin fahren!
     
      Letzte Aktualisierung ( Freitag, 21. September 2007 ) 


Gruß
Michaela

Offline Dietrich

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #74 am: Fr.21.Sep 2007/ 22:48:58 »
Moin gents,

auch in Berlin gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Oldies. Diese soll meines Wissens allerdings 100,- € je Fahrzeug kosten und unbefristet gelten, aber mit einer Fahrtenbuchauflage und einer jährlichen Wegstreckenbeschränkung von bis zu 700 km in der Umweltzone verbunden werden.

Wenn nun tatsächlich in jeder Umweltzone Oldies Ausnahmen erhalten (im übrigen im Rahmen einer ziemlich aberteuerlichen Rechtskonstruktion und Begründung), könnte der Bundesgesetzgeber dies natürlich gleich ins Gesetz schreiben.

Aber das lehnen SPD, PDS und Die Grünen meines Wissens ab.

kind regards
Dietrich

Offline Peter. J. Ortmann

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #75 am: Sa.29.Sep 2007/ 08:26:01 »
Zum urteil des bundesverwaltungsgerichtes:

 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,508498,00.html

Dabei hätte ich eine idee für eine maßnahme - man überbaue die landshuter allee flächendeckend mit sprinkleranlagen.  Sollte die feinstaubkonzentration ein kritisches maß übersteigen, dann wasser marsch. 

Selbstverständlich sind  erschließungs- und betriebskosten auf die anrainer umzulegen. Eine lösung, die sich gewaschen hat. Und die klageflut wäre auch gleich vom tisch.

Es könnte so einfach sein - meint: peter

Six Six

Offline JagDriver

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #76 am: Mo.01.Okt 2007/ 22:09:21 »
Verkehr

Oldtimer dürfen in die Umweltzone

Oldtimer in Berlin können nach den neuesten Regelungen nun doch in die ab 2008 geplante Umweltzone fahren. Darauf wies der Senat am Montag hin.

Nach dem Beschluss des Bundesrates zur Kennzeichenverordnung vor einer Woche müssen Oldtimer in den Umweltzonen keine Plaketten haben. Sie sind an dem roten Oldtimer-Kennzeichen oder an dem H-Kennzeichen - für historisches Fahrzeug - zu erkennen und unterliegen keinen Beschränkungen.

Erlaubt sind nun auch Autos mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation. Gesperrt bleibt die Umweltzone in erster Linie für Autos und Lastwagen mit Dieselmotor, die keinen Rußfilter haben. Verboten sind auch Autos mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator. Mit den Fahrverboten soll die Feinstaubbelastung sinken.
 
 
 Stand: 01.10.2007 13:46 


Quelle: rbb
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Offline Dietrich

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #77 am: Mo.01.Okt 2007/ 23:40:08 »
Moin gents,

das ist spannend. Denn bisher gilt noch das Gesetz. .....auch für Berlin.

Die Ausnahmen regeln sich nach der 35 BImSchV: Darin sind Oltimer trotz der Bundesratsinitiative nicht enthalten - bis zu einer Gesetzesänderung.

Oder aber Länderrecht: Und hiernach gilt für Berlin: Ausnahmegenehmigung beantragen. Genehmigung wird erteilt nach Beschlusss das Senats: Mit Fahrtenbuch und gg. Gebühr von 100,- Euro je Oldie.

Mal sehen, was noch so alles Verwirrung stiftendes verzapft wird....


kind regards
Dietrich

Offline Dietrich

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #78 am: Mo.15.Okt 2007/ 17:58:11 »
Moin gents,

....und in der Anlage die offiziellen Dinge zum Thema in Berlin und bundesweit....

kind regards
Dietrich

Offline JagDriver

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Re: Problembewußtsein zu den Luftreinhalteplänen
« Antwort #79 am: Fr.25.Jul 2008/ 14:16:46 »
Hallo Zusammen,

damit das Thema nicht ganz untergeht, denn es wird uns in Zukunft wieder mehr beschäftigen:

>>Link zum Artikel bei stern.de<<

>>Link zum Artikel bei spiegel.de<<

Gruß
JagDriver
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