Hallo Detlef,
komische Geschichte! Also zumindest in meinem Versicherungsvertrag steht, das die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden eintritt die bis zu einem gewissen Betrag gehen. Die einzige Exkulpationsmöglichkeit für die Versicherung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, was im konkrten fall wohl schwierig nachzuweisen sein dürfte.
Ich bin gespannt, wie´s weitergeht. Halt uns mal auf dem Laufenden!
Gruß:
Christian