Autor Thema: Zulassung eines D-Type (leider Replika) in Deutschland  (Gelesen 3979 mal)

Offline Ralf-von-Bormax

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Zulassung eines D-Type (leider Replika) in Deutschland
« am: Do.27.Apr 2006/ 08:11:11 »
Hallo und einen wunderschönen Tag allen zusammen,

hat vielleicht jemand Erfahrung mit der Zulassung eines Plastik-D-Types in Deutschland? Es handelt sich um ein Baujahr 1966 (Basis war seinerzeit ein S-Type auf dem die Geschichte montiert wurde). Das alles ist 1966 geschehen und somit ist im englischen Brief das Baujahr 1966 vermerkt.

Einmal die Frage ob es grundsätzlich bei der Zulassung so eines Autos in Deutschland Probleme gibt und ob man das ja vielleicht sogar mit einem H-Kennzeichen abwickeln kann.

Der schönste Fall wäre sicher wenn jemand ein solches Auto mit deutschem Brief hätte.

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann!

Einen herzlichen Gruß

Ralf aus Remscheid

Offline Peter Pleyer

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Re: Zulassung eines D-Type (leider Replika) in Deutschland
« Antwort #1 am: Do.27.Apr 2006/ 08:25:21 »
Hmmm... ???...das is ne schwierige Frage, aber um sinnlosem Zeitverschwenden vorzubeugen wuerde ich empfehlen, da du ja eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA fuer die Zulassung brauchst, direkt mit den Fahrzeugdaten die du hast DORT anzufragen. Es hilft dir keine Briefkopie alleine und umgekehrterweise brauchst du sie nicht!
Gruss und viel Glueck,
Peter :xxx
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Offline Gerd Münch

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Re: Zulassung eines D-Type (leider Replika) in Deutschland
« Antwort #2 am: Do.27.Apr 2006/ 16:30:25 »
Hallo Ralf,

lange nichts mehr von Dir gehört/gelesen.
die BigCat´s all fit, hoffe ic´h doch.

Hier ein Auszug aus der Stellungnahme DEUVET.
Zitat
Wie ist die Rechtslage bei Oldtimer-Fahrzeugen, die nachträglich umgebaut wurden und auf Grund Ihres Alters ein H-Kennzeichen bekommen können? Gemeint sind Umbauten, die den Charakter des Fahrzeuges ändern, beispielsweise die brave Familienlimousine in einen Tourensportwagen verwandeln.
Eine vom DEUVET eingebrachte grundsätzliche Überlegung, die zu vielen Regelungen bei der Begutachtung zum §21c StVZO (H-Kennzeichen) geführt hat, lautet: Wer ein Fahrzeug vor mindestens 20 Jahren umgebaut hat, tat dies in der Regel nicht, um einen Oldtimer zu replizieren (von Ausnahmen abgesehen), sondern weil er sich „sein“ persönliches Auto oder Motorrad bauen wollte und um sich daran zu freuen.
Umbauten sind auch heute noch zulässig, wenn es solche Fahrzeuge damals ab Werk gegeben hat. Typisch ist hier der Umbau einer Limousine oder eines Coupés in ein Cabrio. Wird aber eine Limousine zu einem Cabrio umgebaut, das es ab Werk nie gegeben hat, so wäre das erst dann H-Kennzeichen-fähig, wenn der Umbau an sich schon wieder historisch ist, also mindestens 20 Jahre zurück liegt.
Inzwischen sind vor über 20 Jahren umgebaute Fahrzeuge auf jeden Fall schon als zeitgeistig und historisch anzusehen. Außerdem will niemand den damaligen Umbauer „bestrafen“ dafür, dass es damals noch kein H-Kennzeichen gab und er nicht in die Zukunft blicken konnte um zu sehen, dass alle diese Autos heute höhere Steuern zahlen müssen.
Heute wissen wir aber Bescheid, die Weichen sind gestellt: Entweder wir erhalten, restaurieren ggf. auch rekonstruieren Oldtimer oder wir bauen uns unser Spaßmobil - die Engländer sagen „Fun-Cars“ zu solchen Fahrzeugen. Fahrzeuge also, die nicht einen Oldtimer, der die Jahre überlebt hat, erhalten, sondern bei denen ein Oldtimer als Basis genommen wird, um sich den Traum seines eigenen persönlichen Fahrzeuges zu verwirklichen. Niemand hat etwas dagegen. Nur, kann ein solches Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommen? Beim Erarbeiten des H-Kennzeichens kam man zu dem Ergebnis
- Oldtimer erhalten = H-Kennzeichen
- Sich seinen persönlichen „Oldtimer“ jetzt und heute zusammenbauen = Fun Car = kein H-Kennzeichen.
Das ist auch sinngemäß so nachzulesen im Anhang zu §21c StVZO.
Der DEUVET hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Sachverständige bei der Begutachtung von Fahrzeugen, deren Umbauten zwar noch keine 20 Jahre alt sind, aber noch vor Erscheinen des H-Kennzeichens durchgeführt wurden, tolerant zu sein und sich daran zu orientieren, was vor über 20 Jahren möglich gewesen wäre. Keiner soll Nachteile erleiden, weil er ein Fahrzeug hat, welches entstanden ist, bevor es das H-Kennzeichen gab - sozusagen ein Bestandsschutz.
In diese Lücke springen zunehmend Besitzer von Fahrzeugen, die erst jetzt umgebaut wurden. „Was für den gilt, muss auch für mich gelten!“ Wir haben die Befürchtung, dass daraus künftig eine strengere Begutachtungen zum H-Kennzeichen resultieren könnte.
Kleine Teile der Oldtimerszene haben ein bemerkenswertes Talent, sich selbst die Türen, die man mühsam geöffnet hat, möglichst schnell wieder zuzuschlagen. Egal ob bei H- oder 07-Kennzeichen.
Anhand eines BMW 2002 wurden wir gefragt, ob dieser ein H-Kennzeichen bekommen könne, wenn er jetzt zum Alpina umgebaut wird. Eigentlich lässt diese Frage nur eine hart klingende Antwort zu: Wenn jemand gerne einen originalen Alpina haben möchte, muss er sich einen kaufen, wenn er dafür auch ein H-Kennzeichen haben will.
Wenn er sich heute aus einem BMW 2002 einen baut, erhält er keinen Oldtimer, bekommt also kein H-Kennzeichen.
Eigentlich ist doch alles ganz einfach, oder? Leider nicht. Selbstverständlich kann bei einer Fahrzeugrestaurierung zeitgenössisches Zubehör verwendet werden. Das ist genauso „zeitgeistig“ wie legitim, entspricht also §21c. Selbstverständlich kann dann ein mit Alpina-Teilen voll aufgerüsteter BMW 2002 vom Laien nicht mehr von einem originalen Alpina unterschieden werden. Zudem ist ein Fahrzeug entstanden, das einen völlig anderen Charakter hat und auch etwas ganz anderes darstellt als der ursprüngliche BMW 2002. Dies ist eine Grauzone, über die man sich nun Gedanken macht. Kann das Änderungen des §21c in der Zukunft hervorrufen? Oder kommt das so selten vor, dass es auf das Oldtimer-Hobby in seiner Gesamtheit gar keinen Einfluss hat?
Stellt sich noch abschließend die Frage: Erkennt ein Prüfer einen perfekten Umbau überhaupt? Oder steht aus Unwissenheit auf einmal „Alpine“ im Fahrzeugbrief?
Wir denken, dass dies ein Thema ist, das uns noch beschäftigen wird. Ihre Meinung ist gefragt: info@deuvet.de
Übrigens, es mag einige überraschen: Einen DEUVET-Pass erhält auch ein Umbau. Der Umbau wird genau dokumentiert – damit das Fahrzeug sich nicht irgendwann in ein gewinnbringendes Original „verwandelt“ ...
In diesem Sinne

Martin Kraut, DEUVET



und weiter.......


Zitat
GfK Kotflügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, sofern ihr Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht und die ersetzten/ zu ersetzenden Teile nicht zur Festigkeit des Rahmens beitragen. Eine Karosserie aus GfK oder mehrere Teile aus GfK ( z.B. Flipfront werden jedoch nicht akzeptiert.

Quelle Informationsbroschüre Oldtimerzulassung Deuvet


sonst jagpit´s Weg beschreiten und vorher bei der Technischen Prüfstelle mal nachfragen.

gruß
me. Gerd Münch

Offline Peter Pleyer

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Re: Zulassung eines D-Type (leider Replika) in Deutschland
« Antwort #3 am: Do.27.Apr 2006/ 16:40:56 »
Interessant. ??? Wobei ich denke mal, da das Fahrzeug 1966 umgebaut wurde, also mit den damals moeglichen Mitteln....MUESSTE es eine eindeutige Typbezeichnung vom KBA bekommen, Probleme mit dem H-Kennzeichen nur dann wenn in der Bescheinigung ein "Mutterwagen", also das Urmodell genannt wird. Ansonsten waere die KBA -Unbedenklichkeitsbescheinigung schon die verbriefte Eintrittskarte zum H-Kennzeichen, weil: Ein Neuer Brief (deutscher Erstbrief) vom TUV ausgestellt wird, der den Oldtimer im aktuellen Zustand beschreibt, Herrstelldatum aber 1966 datiert. Die deutsche Erstzulassung is somit hinfaellig fuer ein H-Kennzeichen..es resultiert dann also 1966 ohne Umbauten....und alles is gut wenn man Glueck hat. ;)
Gruss
Peter :xxx
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Offline Gerd Münch

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Re: Zulassung eines D-Type (leider Replika) in Deutschland
« Antwort #4 am: Do.27.Apr 2006/ 16:54:55 »
Genau Peter,

im Grund ist das ja nur die Stellungnahme oder Kommentierung des DEUVET, der bei solchen Fragen gerne von den zuständigen Prüfstellen gerne zu Rate gezogen wird.

Der Hebel um eine Replic auf H zuzulassen wird von der nötigen Sachkenntniss des Prüfers abhängig sein, weil der Originale schon min. 30 Jahre und der Umbau schon min. 20 Jahre zurück liegt.

Ich würde es probieren, weil im Kapitel Identität es ja eindeutig heißt:

Zitat
Alle Nachweise sind im Zweifelsfall vom Halter zu erbringen. ( Beispielsweise durch zeitgenössisches Prospektmaterial, Herstellungslisten usw.


gruß
me. gerd

Offline Gerd Münch

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Re: Zulassung eines D-Type (leider Replika) in Deutschland
« Antwort #5 am: Do.27.Apr 2006/ 17:06:19 »
ah..........

und noch was gefunden...........

<Link>


gruß
me. gerd

Offline WhiteCat

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Re: Zulassung eines D-Type (leider Replika) in Deutschland
« Antwort #6 am: Fr.28.Apr 2006/ 10:48:22 »
Hallo,

der Artikel vom Deuvet ist sehr interessant.
Dann frage ich mich allerdings wie es Audi im vergangenen Jahr geschafft hat seine
teuren "Wanderer" - Nachbauten mit einem H-Kennzeichen zu versehen.
Die 3 Fahrzeuge wurden mit irrem finanziellen Aufwand neu aufgebaut um dann bei der "Tazio Nuvolari", wo ja Audi Hauptsponsor ist, teilzunehmen.
Im Bericht in der "Motor Klassik" waren die 3 Neufahrzeuge dann mit H-Kennzeichen abgebildet, obwohl sie ja eigentlich auch nur "Repliken" sind.
Es sieht so aus, als ob auch hier, alles "nur eine Sache des Geldes" ist!

Gruß
Werner