Moin Carsten,
Habt Ihr die Autos auf eigener Achse rübergeholt?
immer, nur so macht das Sinn, und der Engländer ( Verkäufer ) sagt auch ob das geht und nur dann taugt das Auto auch was.
.... wie Ihr es mit den Nummernschildern gemacht habt, falls das Auto kein TAX und MOT hatte.
Selbst wenn das Auto deines Begehr, TAX und Mot hat, darf´s du es nicht überführen, es sei denn du bist mit Wohsitz in UK gemeldet.
Zweifel sind bei Roter Nummer ( Händler Kennzeichen ) tatsächlich angebracht und gerechtfertigt, die Rechtvorschriften in Engelland erkenne diese Art der KFZ-Nummierung nicht an!
mit Kurzkennzeichen geht das problemlos, aber bitte dem Haftplicht-Versicherer
vorher auch mitteilen was du vorhast!, es gibt nämlich Versicherer die daß ausschließen, und nicht vergessen nach den Kosten der Kurzzeitversicherung fragen - wenn es monetär eine Rolle spielt - ,
Kaufvertrag deutsch/englisch und V5C ausfüllen und ( geben lassen ) mitnehmen.
gruß
gerd