Am 2.10.2007 sind die von der Fa. GAT-Kat hergestellten Rußpatikelfilter für diverse Fahrzeuge u.a. die Diesel von Jaguar nicht mehr eintragungsfähig und den bereits verbauten wurde die ABE entzogen. Die Werkstätten wurden darüber informiert:
Wie Sie möglicherweise bereits wissen, hat die Firma GAT für Ihre Dieselpartikelfilter-Systeme von sich aus eine Löschung der allgemeinen Betriebserlaubnis beantragt. Vorausgegangen war eine Nachuntersuchung des Kraftfahrt- Bundesamtes. Dabei hat sich offensichtlich herausgestellt, dass die Filter die vorgesehene Filterleistung nicht erreichen.
Weiter:
Die Filter sind nach jetzigen Erkenntnissen mangelhaft. Es handelt sich um einen Sachmangel sowohl i.S.d. Werkvertragsrechts als auch i.S.d. Kaufrechts.
Wenn ein Autofahrer einen solchen Filter in sein Fahrzeug eingebaut erhalten hat, kann er sich an seine Einbauwerkstatt wenden und von diesem Vertragspartner die Mangelbeseitigung verlangen. Die Mangelbeseitigung kann dann nur durch Einbau eines Alternativfilters eines anderen Herstellers erfolgen.
Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, da ein Ausweichmodell nicht zur Verfügung steht, kann der Kunde mindern oder Schadenersatz verlangen.
Seine Aufwendungen kann er ebenfalls erstattet verlangen etc. Alternativ kann er den Rückbau des Fahrzeugs verlangen. Die Werkstatt könnte sich nicht auf den Standpunkt stellen, ein Rückbau sei unverhältnismäßig, weil das Fahrzeug mit dem untauglichen GAT-Filter nicht in einem wesentlich anderen Zustand sei als ohne den Filter. Denn ein solcher Filter ist ein Eingriff in den Originalzustand des Fahrzeugs, den man als Autobesitzer unter dem Umweltschutzgesichtspunkt und unter dem Gesichtspunkt der Steuerersparnis hin nimmt, öglicherweise aber nicht, wenn diese beiden Vorteile nicht vorliegen. Hinzu kommt beim GAT-Filter, dass nach verschiedenen Testberichten dieser Filter zu einem spürbaren Leistungsabfall des Motors führt.
Details im Anhang: