Autor Thema: Niveauregulierung sinnvoll?  (Gelesen 7192 mal)

Offline Kai Hoffmann

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Re: Niveauregulierung sinnvoll?
« Antwort #10 am: Mo.07.Jan 2008/ 15:20:42 »
Hallo,

Also die Frage der Haltbarkeit einer Niveauregulierung wurde lang und breit schon erklärt. Fazit: Wenn vernünftig gewartet und eingestellt, so ist ein Dämpfersatz lange haltbar - weit über 50.000km! Sicherlich gab es in den Anfangszeiten einige Probleme in der Konzeption (gemeinsamer Behälter & Pumpe), die zu einem vorzeitigen Verschleiß führen. Ganz klar muß man auch sagen, daß es durchaus Sinn mach mit beladenem Auto "den Hintern hoch zu bekommen". Ich für meinen Teil empfand das immer als Vorteil  ;)

Nachdem ich auch einen XJ40 mit konventionellen Dämpfern hatte und die Haltbarkeit und Fahrweise als bescheiden empfand, stellt sich das Ganze wie folgt dar: es ist eine Frage des korrekten Einbaus, der Wartung und der Einstellung des Fahrers. Die Frage nach der Härte der Dämpfer kann ich selbst ganz klar beantworten: Es geht weicher und auch härter als die Serie! Das hat nichts mit schlechten Niveaudämpfern zu tun, sondern mit Geschmacksfragen. Wie gesagt meine Konventionellen waren nach einem Jahr weicher!

Die Frage ob die Versicherungen nach der Existenz der Dämpfer fragen, ist eine Frage der Zeit und der Unfälle. Würde mir ein XJ40 rein fahren und die Schuldfrage ist ungeklärt, würde ich (als Wissender) auf die eventuelle Gefahr hinweisen. In Zeiten des Internets und der Suchmaschinen ist die Sache so schön einfach geworden. Diese Diskussionen dienen auch dazu. Das finde ich irgendwie schon wieder amüsant  :D

Viele Grüße
Kai

Offline Dietrich

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Re: Niveauregulierung sinnvoll?
« Antwort #11 am: Mo.07.Jan 2008/ 16:04:02 »
Moin gents,


...und noch mal zum rechtlichen Standpunkt: Fährt man ohne Eintragung mit konventionellen Dämpfern, verliert man die ABE, fährt also ohne Betriebserlaubnis. Die Versicherung kann sich also im Falle eines Unfalls weigern, den Schaden am anderen Auto auszugleichen.

Weigert sich die Versicherung aufgrund im Vertrag im Kleingedruckten vorhandener Ausschlussgründe, den Schaden zu regulieren, ist man u.U. also ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen. Ist dies der Fall, hat man gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen und somit KEINE Ordnungswidrigkeit begangen. Vielmehr hat man eine STRAFTAT begangen, für die im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe vorgesehen ist.

Ich sollte nach dem Willen der Verkehrsbehörde einmal 1.300,- € Geldstrafe zahlen, weil ich einen gebrauchsuntüchtigen und zuguntüchtigen Autoanhänger von einem Grundstück zum anderen Grundstück über die Straße gezogen habe.

Das Amtsgericht Neuruppin hatte dazu dann entschieden, dass es sich um einen zulässigen Schleppvorgang gehandelt hat, der vom Gesetzt abgedeckt wird, und mich vom Tatvorwurf freigesprochen.

Also Vorsicht. Murphy und eine Realisierung seiner worst-case-Theorien lauert überall...


kind regards
Dietrich