Moin gents,
...und noch mal zum rechtlichen Standpunkt: Fährt man ohne Eintragung mit konventionellen Dämpfern, verliert man die ABE, fährt also ohne Betriebserlaubnis. Die Versicherung kann sich also im Falle eines Unfalls weigern, den Schaden am anderen Auto auszugleichen.
Weigert sich die Versicherung aufgrund im Vertrag im Kleingedruckten vorhandener Ausschlussgründe, den Schaden zu regulieren, ist man u.U. also ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen. Ist dies der Fall, hat man gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen und somit KEINE Ordnungswidrigkeit begangen. Vielmehr hat man eine STRAFTAT begangen, für die im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe vorgesehen ist.
Ich sollte nach dem Willen der Verkehrsbehörde einmal 1.300,- € Geldstrafe zahlen, weil ich einen gebrauchsuntüchtigen und zuguntüchtigen Autoanhänger von einem Grundstück zum anderen Grundstück über die Straße gezogen habe.
Das Amtsgericht Neuruppin hatte dazu dann entschieden, dass es sich um einen zulässigen Schleppvorgang gehandelt hat, der vom Gesetzt abgedeckt wird, und mich vom Tatvorwurf freigesprochen.
Also Vorsicht. Murphy und eine Realisierung seiner worst-case-Theorien lauert überall...
kind regards
Dietrich