Moin gents,
der TÜV hat sich gemeldet und mir telefonisch zunächst mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung die folgenden Punkte übernommen werden: Kosten für sie Berichtigung der Fahrzeugpapiere inklusive Kosten für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die fehlende Leuchtweitenregulierung (70€), Kosten für die kürzlich von mir erfolgte HU (50€) und Tausch der hinteren roten Positionsleuchten gegen gelbe.
Der Ölverlust zum Zeitpunkt der vorangegangenen Hauptuntersuchung wird dementiert. Hier wird darauf hingewiesen, dass offensichtlich der Auftraggeber den Ölverlust zuvor kaschiert haben wird und er deshalb nicht aufgefallen ist.
Die Bremsscheiben haben die Verschleißgrenze nicht erreicht. Die Verwschleißgrenze bei innenbelüfteten Schreiben liegt bei 2 mm Abrieb je Seite, gemessen am Grat. Ich habe dies nachgemessen und tatsächlich eine Abnutzung von lediglich 1,5 mm je Seite festgestellt, so dass ich nach Auffassung des TÜV noch zwei Jahre mit Tempo 250 durch die Gegend braten kann.
Die Hardyscheibe war seinerzeit ebenfalls nicht defekt. Denn diese Hardyscheibe besteht aus Gummi und der wird im Laufe der Zeit spröde und reißt dann urplötzlich, insbesondere wenn das Auto länger gestanden hat.
Die defekte Felge und der einseitig bis fast zum Slick abgefahrene Reifen waren damals ebenfalls nicht am Auto. Diese müssen nachträglich montiert worden sein.
Das Nebellicht hat seinerzeit funktioniert. Und im linken Schreinwerfer befand sich keine Flüssigkeit. (Beide Fehlfunktionen habe ich beim Kauf in Kauf genommen - damit bzw. mit der Reparatur der Fehler kann ich leben).
Die Sache stinkt gewaltig: Entweder der TÜV-Prüfer hat den Zustand des Autos falsch beurkundet, oder der Verkäufer hat das Auto zur Vorführung des TÜV bzw. anschließend manipuliert. Das wäre Betrug. Quod erat demonstrandum. Aber das wäre dann die Sache der Staatsanwaltschaft in Memmingen, Berlin, Hannover oder Bremen.....
kind regards
Dietrich