Da eine falsche Scheinwerfereinstellung kein Mangel ist der die Erteilung der Plakette für die bestandene HU behindert ist davon auszugehen daß bei einem erheblichen Anteil der Fahrzeuge auf unseren Straßen die Scheinwerfer irgendwohin leuchten, einfach mal Nachts fahren...(z.B. Reparatur in Hinterhofwerkstatt --> keine Möglichkeit der Kontrolle --> Hauptuntersuchung --> "das Licht müßte mal eingestellt werden" --> "Jaja...")
So schnell wie bei mir bei der HU immer das Licht kontrolliert wird habe ich meine Zweifel ob die Einstellung korrekt ist. Bei se wäi, ich habe immer auf Stellung eins und sitze meist allein in der Karre. Und im Sommer regelt sich das eh von selbst.
Also schlage auch ich vor, einfach mal dort prüfen lassen wo es einem auch eingestellt wird. Dann muß man nicht mehr glauben sondern weiß es.
Noch ein Spaß zum Schluß: Unter der Voraussetzung, bei einer Person hinten hätte es sich um meine Schwiegermutter gehandelt

wäre die Einstellung "0" nicht ganz ausreichend gewesen. Korrekte Einstellung der Scheinwerfer dann eher "so weit nach unten wie möglich".
Klaus A.