Moin gents,
bei einem Vollgutachten wird ggf. das Auto aber mit einem abgeklebten Scheinwerfer nicht durchkommen. Das ist wie mit den Tachos: dem einen Gutachter reicht ein Geschwindigkeitsmesser, dem anderen muss man ein km/h-Tacho vorzeigen (und sei das Ziffernblatt aus schwarer Pappe und Rubbelbuchstaben selbst zusammengeschustert - das habe ich selbst erlebt).
Schöne Grüße
Dietrich