Autor Thema: Niveauregulierung  (Gelesen 23484 mal)

Offline Jan v R

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Niveauregulierung
« am: Mo.04.Jul 2005/ 18:08:05 »
Hallo Leute ! Bin soeben bei euch gelandet... Ich habe vor mir in den nächsten Tagen einen 94er xj40 3,2 L zu organisieren und habe nun vom Verkäufer den Hinweis erhalten, dass er vor kurzem aus bekannten Gründen die Niveauregulierung abgeklemmt hat und "normale Dämpfer, org. von Jaguar, hat Einbauen lassen...

Nun ist das Thema schon besprochen worden, aber leider läßt sich für mich als abseluter Leihe keine eindeutige Aussage herausfiltern !

Also ganz konkret: legal möglich, wenn ja wie ?? Oder lieber die Finger von lassen ???

Tut mir leid, dass ich die Problematik noch mal aufgreifen muß, aber hey- für Fragen und Antworten ist doch ein Forum da, oder ???

Vielen Dank schon mal vorab, für eure Unterstützung !!!!

Gruß,   Jan.

Offline Kai Hoffmann

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Re:Niveauregulierung
« Antwort #1 am: Mo.04.Jul 2005/ 18:24:14 »
Hallo Jan,

genau dafür gibt es ja Foren  :D

Zu Deiner Frage: Legal möglich - nein nicht für Fahrzeuge die mit Niveau ausgeliefert wurden. Allerdings machen es sehr viele und es wird i.d.R. auch nicht bemängelt. Wenn es richtig gemacht wurde, ist ein Einbau von Niveaudämpfern kein Problem! Einfach Blinstopfen auf den Aufgang der Punpe oder an der Leitung die vom Motorraum kommt (am Unterboder), Stecker der Steuerung am Dämpfer hinten ziehen und das war´s. Laut Gesetzgebung entspricht das nicht dem zugelassenen Zustand!

Viele Grüße
Kai

Offline Jan v R

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Re:Niveauregulierung
« Antwort #2 am: Mo.04.Jul 2005/ 18:32:33 »
Vielen Dank für die schnelle Info !!

Es gibt also keine Möglichkeit sich den Umbau eintragen zu lassen ??

Zumal man doch den Umbau sogar bei Jaguar selbst in Auftrag geben kann ?? Oder stimmen da meine Info´s nicht ??

Gruß,  Jan

Offline Christian Wilmer

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Re:Niveauregulierung
« Antwort #3 am: Di.05.Jul 2005/ 09:24:32 »
Hallo alll,

autorsierte JAG Werkstätten oder Jaguar House´s nehmen diesen Umbau defenitiv nicht vor, einfach aus dem Grunde da nach dem Umbau die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Das heißt nicht das Fahrzeugunabhängige, sogenannte freie Werkstätten diesen Umbau nicht vornehmen, dann sollte man
aber Voraussetzen das diese sich nicht über die Folgen im klaren
sind. Letztendlich ist aber der Auftraggeber, Besitzer des Fahrzeug für den Umbau verantwortlich.

so long
Jochen  

Offline Kai Hoffmann

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Re:Niveauregulierung
« Antwort #4 am: Di.05.Jul 2005/ 21:58:16 »
Oder stimmen da meine Info´s nicht ??

Hallo Jan,

sicherlich nicht, das wäre zu riskannt für sie als Vertretung! Die freien machen es häufig ohne Probleme und sind sich der Folgen (für den Besitzer) durchaus bewußt.

Gruß Kai

Offline Jan v R

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Re:Niveauregulierung
« Antwort #5 am: Di.05.Jul 2005/ 22:05:06 »
Schade- muß dann wohl auf ein weiteres Angebot warten bei dem die Niveaureg. noch nicht abgeklemmt ist.... Ist sonst zu heiß und muß ja auch nicht sein.

Habt vielen Dank für eure Hilfe- SUPER !!!

Gruß Jan

Offline Kai Hoffmann

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Re:Niveauregulierung
« Antwort #6 am: Di.05.Jul 2005/ 22:08:13 »
Hi Jan,

zieh einfach 300-500,- € des Kaufpreises ab (neue Dämpfer mit Niveau kosten 500-700 und neu sind die alten ja auch nicht). Ich selbst werde das so tun!

Viele Grüße
Kai
« Letzte Änderung: Di.05.Jul 2005/ 22:08:31 von Kai Hoffmann »

Offline Jan v R

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Re:Niveauregulierung
« Antwort #7 am: Di.05.Jul 2005/ 22:10:35 »
Das bedeutet im zweifel doch zuschlagen und dann anschließend auf Niveau "zurück" rüsten ?

Offline Kai Hoffmann

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Re:Niveauregulierung
« Antwort #8 am: Di.05.Jul 2005/ 22:14:51 »
Ja warum nicht?!

Hauptsache die Pumpe geht, was bei einem 94 kein Problem sein sollte. alles eine Frage der Gesamtbetrachtung. Ist der Wagen gut, so sei froh wenn Du einen brauchbaren, mit guter Ausstattung, Deiner Farbkombi und (so hoffe ich) normalem Preis gefunden hast. Gebraucht mit allem genanntem ist eigentlich eine Suche für Jahre  ;)

Gruß Kai
« Letzte Änderung: Di.05.Jul 2005/ 22:15:14 von Kai Hoffmann »

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Re:Niveauregulierung
« Antwort #9 am: Di.05.Jul 2005/ 22:42:13 »
Hallo zusammen,

nur der Vollständigkeit halber:

Das Gesagte gilt nur für Fahrzeuge ab EZ 1.1.1990, weil ab diesem Datum eine Schwerferhöhenverstellung gesetzlich vorgeschrieben war - es sei denn, das Fahrzeug hat eine automatische Niveauregulierung, wie der Jaguar.

Bei älteren Fahrzeugen sollte eine legale Umrüstung hingegen möglich sein.
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