@Gerhard
@alle
ich zitiere aus einem ADAC-Bericht in der MOTORWELT von Januar 2007:
"Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit 40.- € Bußgeld und
1 Punkt in Flensburg rechnen"
Das wird wohl darauf bezogen sein :
Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung
siehe auch
hierund es wird dann explizit auf §21 StVG verwiesen nämlich:
Ein sehr häufig vorkommendes Delikt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbotes gem. § 21 StVG. Auffallend ist in diesem Zusammenhang vor allem die hohe Anzahl von Wiederholungstätern. Aber auch als Halter eines Fahrzeuges kann man sich, wenn man sein Kfz jemandem überläßt der keine Fahrerlaubnis hat und man dies kannte bzw. hätte erkennen können und müssen (vor Überlassung des Kfz Führerschein zeigen lassen !) einer Ermächtigung als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar machen.
siehe
hierund wenn man dann §21 zu Grunde legt, steht in
diesem jedenfalls nichts zu Smog oder Feinstaub - Fahrverboten!
eher ist doch
Umweltschutz und Sauberkeit
gefragt und das gibt es auch im
Bußgeldkatalog, mit deutlich geringeren Bußgeldern und ohne Punkte.
Ich denke da muß noch nachgebessert werden!
gruß
me. Gerd