Autor Thema: der ganz normale Wahnsinn...  (Gelesen 30130 mal)

Offline smik

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Re: der ganz normale Wahnsinn...
« Antwort #30 am: Mo.07.Jul 2008/ 11:32:06 »
Hallo,

was ich eigentlich nicht auslösen wollte ist ein "Glaubenskrieg" zwischen den Anhängern der Niveaudämpfer und der Nichtniveaudämpfer...

Ich wollte eigentlich nur den Sachverhalt der Legalität des Umbaus klären ... jetzt, nach zig Beiträgen zu diesem Threat steigt jedoch die Unsicherheit über die Legitimität des Umbaus wieder stark an  ;D

Rüdiger und Thorsten beziehen sich auf eine Quelle, wo es tatsächlich jemand geschafft hat den Umbau austragen zu lassen >> sieht für mich eigentlich nach einer legalen Lösung aus ...

... Kai jedoch führt an, dass selbst eine Eintragung durch den TÜV keinen Versicherungsschutz im Falle eines Falles garantiert >> finde ich persönlich jedoch noch fragwürdig, denn dann hätte der TÜV grundsätzlich keine Existenzlegitimation, oder was meint ihr ??? Der TÜV ist doch DIE Kontrollinstanz für den sicheren Betrieb von Fahrzeugen auf deutschen Straßen. Wenn die grünes Licht für irgendeinen Umbau geben, übernehmen sie dadurch m.E. auch die volle Verantwortung für die Fahrsicherheit und sind somit stark in der Verantwortung >> Man kann ja nicht vom Autofahrer erwarten, dass er alles über die aktuelle Rechtlage zur Fahrzeugsicherheit weiß, daher geht er doch zum Experten, um sich Rat und Siegel zu holen...

es ist nicht richtig, daß nie auf die Legalitätsfrage geantwortet wird. Es wurde häufig geschrieben, daß die ABE erlischt wenn ein Umbau auf normale Dämpfer vorgenommen wurde. Das ist ein eindeutiger, nicht mißzuverstehender Hinweis.
Ganz genau Kai, das war ja auch der Auslöser für diesen Thread, denn obwohl oft "der Vollständigkeit halber" gesagt wird dass die ABE erlischt, wird gleichzeitig trotzdem zum Umbau geraten und einige haben es ja auch zweifelsfrei gemacht! Ich hatte die stille Hoffnung es wäre legal möglich >> sprich diejenigen hätten es auch vom TÜV abnehmen lassen und wollte mich eben nach den Voraussetzungen erkundigen. Dass das nun dabei raukam, hat wohl kaum jemand vermutet, oder?

Nach wie vor, möchte ich meine persönliche Einstellung zu dem Thema nochmals bekräftigen: Wenn der Umbau nicht legal möglich ist, würde ich diesen auch nicht durchführen und rate es auch niemandem! Nur, wenn es einen legalen Weg gibt, wäre ich und sicher auch viele andere dankbar für die Info!

Zitat
... haben uns per Ausnahmegenemigung die Niveaudämpfer, und somit auch die Leuchtweitenregulierung, austragen lassen ...

Was hat es damit auf sich, hat jemand Erfahrung?

Ich möchte hiermit alle nochmals bitten die über Erfahrungen oder fundiertes Wissen zu diesem Thema verfügen, diese im Sinne der Verkehrssicherheit allen mitzuteilen, damit dieses Spiel mit dem Feuer (vermutlich aus naiver Unwissenheit >> hoffe ich zumindest) aufhört, denn die Geldersparnis bei einem illegalen Umbau ist es nicht wert unversichert Auto zu fahren!

Dieses Forum genießt offensichtlich ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen und trägt somit auch eine gewisse Verantwortung – ich hoffe jeder ist sich dessen bewußt.*

Gruß

Robert

*Amen; das war das Wort zum Sonntag
:D


Offline Jürgen E. Schillings

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Re: der ganz normale Wahnsinn...
« Antwort #31 am: Mo.07.Jul 2008/ 15:23:20 »
Hallo Robert.

Unter Leuchtweitenregulierung versteht man die Korrektur des Lichtkegels eines Scheinwerfers in Abhängigkeit vom Nickwinkel (auch Längsneigung genannt) eines Kraftfahrzeugs. Ziel ist es, dem Fahrer immer die optimale Ausleuchtung der Straße zu bieten unter gleichzeitiger Vermeidung der Blendung vorausfahrender  oder entgegenkommender Verkehrsteilnehmer.
Eine Veränderung des Lichtkegels kann verschiedene Ursachen haben:

Alle Sitzplätze belegt, besonders die Rückbank
Beladung des Kofferraums
Anhängerbetrieb
Nickbewegungen beim Bremsen oder Beschleunigen
Kuppen oder Senken im Straßenverlauf
sich leerender Tank (führt zu Verkürzung des Lichtkegels, da das Fahrzeug hinten leichter wird)

In Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem was zuerst erreicht wird.

Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt. Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist, und beide Scheinwerfer parallel verstellt.

Es wird also keiner in seinen Jag ein Cossworth-Fahrwerk o.ä. montieren (wollen)........

Du wirst eigentlich keinen TÜV bzw. DEKRA Prüfer finden, der Dir die Leuchtweitenreguierung austrägt, da für die in Deutschland erstmalig zugelassenen Kraftfahrzeugen ab Bj. s.o. die Bestimmungen (Gesetze) gelten. ENDE. 8) ;)

Viele Grüße Jürgen



Offline V-Mann

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Re: der ganz normale Wahnsinn...
« Antwort #32 am: Mo.07.Jul 2008/ 15:47:39 »
... Der TÜV ist doch DIE Kontrollinstanz für den sicheren Betrieb von Fahrzeugen auf deutschen Straßen. Wenn die grünes Licht für irgendeinen Umbau geben, übernehmen sie dadurch m.E. auch die volle Verantwortung für die Fahrsicherheit und sind somit stark in der Verantwortung >> ...

 : nein  : nein

Also mit dsieser Einschätzung wäre ich gaaanz vorsichtig  :gruebel

Gruß
Florian
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
[Walter Röhrl]

Offline KlausA

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Re: der ganz normale Wahnsinn...
« Antwort #33 am: Mo.07.Jul 2008/ 17:09:07 »
....Leuchtweitenregulierung.... Vermeidung der Blendung vorausfahrender  oder entgegenkommender Verkehrsteilnehmer

In Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben....

...Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist, und beide Scheinwerfer parallel verstellt....

Hallo an Alle,

soweit zur Theorie.

Und jetzt die Praxis, die ja entscheidend ist:
Sch....egal, ob jetzt eine manuelle Verstellung drin ist oder Keine.
Die meisten Autofahrer wissen ja offensichtlich noch nicht einmal wo der Regler für die Verstellung sitzt.  :tongue! :tongue! :tongue! Oder wie man das Nebelschlußlicht ausmacht... :tongue! :tongue! :tongue! :tongue! :tongue!
(gut versteckt natürlich, damit nicht so oft dran gedreht wird). Dazu kommt noch, daß jeder der mit in den Himmel Leuchtenden Scheinwerfern zur HU vorfährt die Plakette trotzdem bekommt, dazu noch den freundlichen Rat, das mal in der Werkstatt machen zu lassen. Daraufhin die freundliche Antwort des Autobesitzers: JaJaa. --> und JaJa heißt bekanntlich: .....



Klaus A.

Offline smik

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Re: der ganz normale Wahnsinn...
« Antwort #34 am: Di.08.Jul 2008/ 09:53:39 »
Guten Morgen allerseits,

ich freue mich über die rege Beteiligung und die Beiträge werden immer qualifizierter.

Vielen Dank an Jürgen für die ausführliche Erleuterung mit der LWR, war mir grundsätzlich nicht neu, aber gut dass es nun "weiß auf braun", für alle Interessierten dasteht.

Aber ich habe noch eine Anmerkung zum Thema LWR ab Bj. 90 Pflicht: Gestern habe ich mit einem Freund über das Thema gesprochen, der hatte einen Opel Corsa Bj. 95 und hat sich beim TÜV vor Ort direkt für 35 EUR die LWR austragen lassen. Der hat sich gewundert, warum ich bei dem Thema so lang rummache.

Diese Erfahrung zeigt parallel zu Klaus' Beitrag, dass die (TÜV) das anscheinend nicht so ernst nehmen. Wer trägt in so einem Fall die Verantwortung? Laut Florian nicht unbedigt automatisch der TÜV!?

Einen guten Start in den Tag,

Robert


Offline MartinK

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Re: der ganz normale Wahnsinn...
« Antwort #35 am: Di.08.Jul 2008/ 10:02:24 »

In Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.

Wobei ich mal behaupte dass mindestens 90% aller Fahrer(innen) diese manuelle Regelung gar nicht benutzen. Meine Freundin wusste nicht mal wofür dieser Drehknopf vorne gut ist. Und da ist sie sicher nicht die einzige.
Schon aus dem Grund finde ich eine automatische Regelung viel besser. Sei es über das Niveau wie beim Jaguar oder über den Scheinwerfer.
Meine Niveaudämpfer sind übrigens schon 15 Jahre alt und rund 150000km mitgefahren und tun immer noch. Aber ich denke dass ich doch bald mal tauschen sollte.

Gruß Martin
Opel fürs Grobe und Jaguar fürs Feine, das passt ganz gut.

Offline freeman04

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Re: der ganz normale Wahnsinn...
« Antwort #36 am: Di.08.Jul 2008/ 10:10:01 »
dazu noch ein kleiner Comment:

MG-F Auto vom Sohnemann, BJ 96 , hat nie eine LWR gehabt.

Beim TÜV ... hektisches gesuche ,,, der muss aber doch eine haben ,,,, will keine Plakette erteilen.

nach langem hin und her dann doch ne Plakette

Gibt allerdings auch keine Eintragung im Brief, das LWR ausgetragen oder so. Das Auto hatte ab Werk einfach nie eine LWR trotz Bj 96

wie passt das denn nun zur erwähnten Gesetzgebung ?

lg

Jochen
Denn der Fehler liegt im Anfang, und der Anfang, heißt es, ist die Hälfte des Ganzen, so daß also auch ein kleiner Fehler im Beginn entsprechend große Fehler im weiteren Verlauf zur Folge hat.

Offline Jürgen E. Schillings

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Re: der ganz normale Wahnsinn...
« Antwort #37 am: Di.08.Jul 2008/ 15:03:43 »

Hallo Jochen.

Zitat
MG-F Auto vom Sohnemann, BJ 96 , hat nie eine LWR gehabt

Der MGF hat  Hydragasfedern, der MGF TF hat Standard Schraubenfedern und die sind eh knüppelhart. Deshalb keine LWR.

Die Fahrhöhe des MGF ist bedingt durch das Hydradasfedersystem temperaturabhängig und die Höhe muss regelmäßig kontrolliert werden. Fehlt Höhe, dann verändert sich die Spur, und die Federeigenschaften werden beinhart.

Und wenn alles "beinhart" ist wird sich bei der Beladung so gut wie nicht´s ändern. 8)

Grüße Jürgen