Hallo Stefan,
...wobei es wohl eine Gesetzeslücke gibt mit denen man mit englischen Kennzeichen das Fahrzeug überführen kann...
Nein die gibt es nicht, im Schadensfall ist der Führer das Fahrzeuges voll verantwortlich.
Bei einem Kauf privat - privat fällt keine Umsatzsteuer an, wenn Händler - Privat muss der Händler die Umsatzsteuer ausweisen,
du musst als Privatmann nicht´s machen, zahlt´s halt in England die geltende Umsatzsteuer als Gesamtpaket. In D wird somit nicht´s fällig.
Zollgebühren innerhalb der EU sowieso nicht.
Du benötigt`s vom Verkäufer das ausgefüllte V5 - Dokument im Orignal,
vor Ort mit dem Verkäufer ausfüllen und den perforierten Abschnitt mit/zu der dauerhaften Ausfuhr per UK-Mail sofort zu DVLA Office - Swansea schicken - Vergewissere dich, dass dies gemacht wird, oder tue es eben selbst, - Briefumschlag und Briefmarke mitbringen und selbst in den Kasten stecken -.
und vom
Fahrzeughersteller ( nicht Importeur Jaguar D ), hier also Jaguar Ldt. in UK, ein COC - Certificate of Conformity - anfordern,
sowie, ganz wichtig, einen Kaufvertrag ( Deutsch-Englisch-Deutsch ) -
Ein Zollkennzeichen ( - Ausfuhrkennzeichen - ) aus D geht nicht, weil du führst das Auto in den Witschaftraum D eben ein,
In England werden die Fahrzeugversicherungen immer personalisiert, das heißt, nicht das Fahrzeug ist versichert sondern der Führer des Fahrzeuges.
Wenn du keinen -ständigen- Wohnsitz in England nachweisen kannst, besteht somit keine Möglichkeit, mit Versicherungsschutz das Fahrzeug zu überführen.
Ausweichen lässt sich hier über eine Grenzversicherung, ( alle Versicherer die KFZ Haftplicht anbieten, haben das im Programm und sogar der ADAC ) die eine einmonatige Gültigkeit hat, damit lässt sich das KFZ direkt auf eigener Achse überführen, weil versichert.
Wir haben dann immer noch, Gürtel und Hosenträger, ein Kurzzeitkennzeichen ( fünftägige Gültigkeit ) ab Fähre, an das Fahrzeug angebracht, vorher den Versicherer genau mitgeteilt was wir, wie damit machen werden,
weil der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen.
mit deinen gesammelten Papieren dann zu Zulassung, die erteilen, nach Prüfung des KFZ die Zulassungsbescheinigung II, und das war´s dann.
Ach ja;
Neue Scheinwerfer für Linksverkehr sind ein Muss, da führt kein Weg vorbei.
gruß
gerd
P.S. nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch könne sich Länderübergreifend innerhalb kurzer Zeit Gesetze ändern, so das die obigen Ausführungen nicht mehr zutreffen können - Stand 12/2008