Hallo Peter (cirrus),
Die Sache mit der Höchstgeschwindigkeit ist bei mir etwas komplexer, da ich genau zwischen die Regelungen falle. Zur Erklärung: Ich habe einen 85er XJ6 aus der Schweiz. Dieser hatte zur "Abgasreinigung" die berühmte Luftpumpe, welche saubere Luft zuführt und damit die Abgase verdünnt, so daß was hinten rauskommt sauberer erscheint.
Diese Luftpumpe machte beim 4.2 aus den deutschen 210 PS und 210 Vmax in der Schweiz 185 PS und 185 Vmax. Damit liegt meine im Fahrzeugschein angegeben Höchstgeschwindigkeit unter den zulässigen 190 Km/h der Reifen.
Interessanterweise waren für die Schweiz H Reifen vorgeschrieben.
Bei der Zulassung hier in D hat sich der TÜV Prüfer bei der Erstellung von Schein und Brief zwar auf die Daten des Schweizer Typscheins gestützt, den Geschwindigkeitsindex jedoch selbst errechnet, so daß ich nunmehr Sommerreifen mit mindestens Geschwindigkeitsindex U (200 km/h) benötige. Dementsprechend müßte ich eigentlich einen 190 km/h Aufkleber haben, den hat der TÜV aber nicht moniert. Da mein XJ aber (offiziell) gar nicht so schnell ist, bilde ich mir ein, bei einer eventuellen Polizeikontrolle gute Karten zu haben.
Damit kommen wir zu Dir Peter(Player),
In Italien darf man in den Sommermonaten nicht mit Winterreifen (dazu gehören rechtlich auch die Quadrac 5) fahren, deren Geschwindigkeitsindex unter dem der eingetragenen Sommerreifen liegt. D.h. Ich darf mit meinem XJ und den Quadrac 5 (Index T)dort im Sommer nicht fahren. Wenn ich Ganzjahresreifen mit dem Index U oder schneller finde, bin ich fein raus.
Im übrigen gibt es meines Wissens bislang eine derartige Regelung nur in Italien, da es bei maximal erlaubten 130 auf der Autostrada wirklich einen Unterschied macht ob ich im Sommer 160 oder 210 mit meinen Reifen fahren darf.
