Hallo Andreas,
... mir ist noch was dazu eingeafllen. Es mag wirklich müßig sein sich darüber zu unterhalten, ob ein Leaper aus ästhetischen oder authentischen Gründen auf jeden JAG gehört oder nur auf bestimmte. Auf einem E-Typ würde ich doch äußerst ungern einen sehen wollen, jedenfalls nicht ohne, dass mir davon schlecht wird - aber:
Die rechtliche Seite wurde noch gar nicht angemerkt! Tatsächlich ist die Kühlerfigur bei MB, Crysler oder Jaguar in der allgemeinen Betriebserlaubnis eines bestimmten Fahrzeuges niedergelegt. Wenn man einen JAG, der vom Werk aus keinen Leaper hat, damit ausstattet, kann das lange gutgehen, da die Polizei nicht wissen wird, welches Modell dazu eine allgemeine Betriebserlaubnis hat und welches nicht.
Kommt es aber zu einem Verkehrsunfall sagen wir, man fährt einen Fußgänger an, und der "rollt" dann eben nicht nur einfach über die Haube, sonder schlitzt sich am Leaper den Bauch auf, dann ist der Hals ab, und zwar der vom Fahrzeughalter. Dann erlischt die komplette allgemeine Betriebserlaubnis und gleichzeitig auch die Versicherungsdeckung

. Wenn sich einer ernsthaft verletzt sind 50.000 € Arztkosten nichts. Die dürfen dann aus eigener Tasche abgestottert werden!!!
DAS würde ich mir beim Haubenlöcherbohren einmal durch den Kopf gehen lassen.

Ansonsten, frohes Schaffen und LG,
Ralf